GOZ 2012: § 1 Anwendungsbereich

(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Zahnärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.
(2) Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.

Thema: Medizinische Notwendigkeit

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Allgemeine Informationen

301 Artikel

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 8 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung

Stand: 25.04.2014

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 9 und Nr. 43 des Beratungsforums

Stand: 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 8, Nr. 9, Nr. 10 und Nr. 43 des Beratungsforums

Stand: 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 27 des Beratungsforums

Stand: 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 27 des Beratungsforums

Stand: 01.09.2023

Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Stand: 01.09.2023

Fällt der orale Perkussionstest (Klopftest) unter den Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 399?

Fällt der orale Perkussionstest (Klopftest) unter den Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 399?

Selbstadhäsive, selbstkonditonierende Bulk-Fill-Komposite

Selbstadhäsive, selbstkonditonierende Bulk-Fill-Komposite

Selbstadhäsive, selbstkonditonierende Bulk-Fill-Komposite

Selbstadhäsive, selbstkonditonierende Bulk-Fill-Komposite

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 24 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 41 des Beratungsforums

Stand: 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 41 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 29 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 43 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 4, Nr. 6, Nr. 7, Nr. 11 und Nr. 43 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 17 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 17 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 17 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 27 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 54 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 55 und Nr. 56 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 19 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 19 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 30 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 30, Nr. 31 und Nr. 48 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 53 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 14 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 14 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung

Stand 25.04.2014

Zahnärzte-GmbH oder MVZ-GmbH nicht Adressaten der GOÄ/GOZ?

Anwendung von Ozon als selbständige Leistung

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung

Stand November 2024

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung

Stand November 2024

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung

Stand November 2024

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung

Stand November 2024

GOZ-Nrn. 6100, 6110 im Zusammenhang mit der Alignerbehandlung

GOZ-Nrn. 6100, 6110 im Zusammenhang mit der Alignerbehandlung

GOZ-Nrn. 2290, 6110 oder GOÄ-Nr. 2702 für die Ausgliederung eines Retainers?

BZÄK: Kommentar zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 53 des Beratungsforums

Stand November 2024

Änderung einer bereits eingereichten Rechnung

Neue EU-Quecksilberverordnung ab 01.01.2018

Hinweise zur Dokumentation von Anästhesieleistungen

Hinweise zur Dokumentation von Anästhesieleistungen

Neue EU-Quecksilberverordnung ab 01.01.2018

Neuregelungen GOZ 2012

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - für Zahnärzte geöffnete Bereiche

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 3 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Neuregelungen GOZ 2012

Neue EU-Quecksilberverordnung ab 01.01.2018

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 16, Nr. 31, Nr. 43 und Nr. 51 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Auch für besondere Therapiegeräte

Neue Bestimmungen GOZ 2012

Auch für besondere Therapiegeräte

Neue Bestimmungen GOZ 2012

Auch für besondere Therapiegeräte

Neue Bestimmungen GOZ 2012

Kommentare zu der GOZ-Nr. 0080

Stand: 01.09.2023

Teilleistungen bei Einlagefüllungen und Stiftaufbauten

Auch für besondere Therapiegeräte

Kommentar der BZÄK

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 20 und Nr. 42 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Auch für besondere Therapiegeräte

Kommentar der BZÄK

Interpretation der einzelnen Versicherungsfragen

Auch für besondere Therapiegeräte

Kommentar der BZÄK

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 20 und Nr. 42 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Dokumentation rettet dennoch zahnärztliches Honorar

PKV-Streitfrage mit Konfliktpotential: Medizinische Notwendigkeit der Behandlung

Urteile des BGH

Bei Selbstständigkeit der Leistung "Analogberechnung"

Materialkosten: Was ist laut GOZ 2012 separat berechenbar?

Ausführliche Darstellung der Rechtslage und zugehörige Entscheidungen

Abrechnungskombinationen/Ausschlüsse

Bestimmungen GOZ 2012

Erstattung aufgrund einer Sachkostenliste nur bei wirksamer Aufnahme in den Versicherungsvertrag zulässig

Änderung von Klauseln in der privaten Krankenversicherung

Ist die GOZ-Nr. 1040 neben BEMA-Nr. 107 abrechenbar?

GOZ 4050/4055 und 4070/4075 - unterschiedliche Leistungsbeschreibungen

Abrechnungskombinationen/Ausschlüsse

Bestimmungen GOZ 2012

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 55 und Nr. 56 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Wann, wie und wofür berechne ich die GOZ-Nr. 4110?

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 57 und Nr. 59 des Beratungsforums

Stand: 01.09.2023

Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit

Abrechnungskombinationen/Ausschlüsse

Neue Bestimmungen GOZ 2012

Abrechnungskombinationen/Ausschlüsse

Neue Bestimmungen GOZ 2012

PKV-Argument: Abformung mit einem individualisierten Löffel erfüllt nicht den Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 5170

Ist die Herstellung von Schienen in den GOZ-Nrn. 9003 und 9005 inkludiert?

Die Auffassung der PKV zur Abrechnung der GOZ-Nrn. 9003 und 9005

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 14 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Ist die Herstellung von Schienen in den GOZ-Nrn. 9003 und 9005 inkludiert?

Die Auffassung der PKV zur Abrechnung der GOZ-Nrn. 9003 und 9005

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 41 des Beratungsforums

Stand: 01.09.2023

Nachbegründungen auf Verlangen des Zahlungspflichtigen

Zahlungspflicht bei semipermanenter Eingliederung

Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 4060 und 4150

Auktions-Angebote von Versicherungen

Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 4060 und 4150

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 17 des Beratungsforums

Stand: 01.09.2023

BEB oder BEL - was ist angemessen?

Das Jahresende naht:

Lassen Sie Honorarforderungen nicht verjähren!

Aufforderung einer Krankenversicherung: „Bitte begleichen Sie die Rechnung erst nach unserer Bewertung oder Erstattung.“ Ist das zulässig?

Fragwürdiger Rechnungstipp einer PKV

BGH schafft Klarheit bei der Einwilligung zur Abtretung (zahn-)ärztlicher Honorarforderungen an eine Abrechnungsstelle

Urteil vom 10.10.2013

Einzelkronen und Einlagefüllungen: ZE oder KONS Leistung?

Begründungspflicht im Rahmen einer Honorarvereinbarung

Honorarrückforderung der DKV von bereits erstatteten Rechnungsbeträgen für die GOZ-Nr. 2197

ZÄK- Nordrhein: Rückforderungen der DKV sind Rechtsmissbrauch

Einzelkronen und Einlagefüllungen: ZE oder KONS Leistung?

Zuschlagsberechtigte Gebührennummern

Berechnung der GOZ-Nr. 6010 in der Implantologie

Ansatz der GOZ-Nrn. 0060, 6010 neben GOZ-Nr. 9000

Einzelkronen und Einlagefüllungen: ZE oder KONS Leistung?

Zuschlagsberechtigte Gebührennummern

Einzelkronen und Einlagefüllungen: ZE oder KONS Leistung?

Generell gilt das, was im Versicherungsvertrag vereinbart ist

Zuschlagsberechtigte Gebührennummern

Zuschlagsberechtigte Gebührennummern

BGH stärkt die Rechte der Privatpatienten gegenüber den privaten Krankenversicherungen

Kommentare der Bundeszahnärztekammer und LZK Baden-Württemberg

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 10 und Nr. 50 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Abrechnung und Erstattung einer Schiene nach Gelb

GOZ-Nr. 2030 bei verschiedenen "besonderen" Maßnahmen

Wie kann die Lingual-Therapie bei der PKV erfolgreich beantragt werden?

Materialien zur indirekten Überkappung einer Kavität

Berechnung von einmal verwendbaren Nickel-Titan-Instrumenten zur Wurzelkanalaufbereitung

Liquidation bei Minderjährigen - hierauf müssen Sie achten!

Kommentierung/Abrechnungsparameter

Berechnung auch mehrfach möglich

Wie kann dem Vorwurf der Doppelhonorierung begegnet werden?

Mit Abschlagszahlungen lässt sich das Ausfallrisiko vermindern

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 01.03.2019

Berechnungsfähigkeit der Ausgliederung eines Teil- oder ungeteilten Bogens

PKV fordert Originalrechnung für Material/Implantate an

Abrechnungskombinationen/Ausschlüsse

Bestimmungen GOZ 2012

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 16, Nr. 31 und Nr. 51 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Warum nur steht die PZR im Abschnitt „B. Prophylaktische Leistungen?“

Kommentar der ZÄK Nordrhein

Stellungnahmen BDK Bayern und PKV-Verband: Kritik und mögliche Konsequenzen nach Urteilen des BVerwG

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 16 und Nr. 51 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Stellungnahmen BDK Bayern und PKV-Verband: Kritik und mögliche Konsequenzen nach Urteilen des BVerwG

Material- und Laborkosten in Zusammenhang mit FAL / FTL

Verstoß gegen die Zahlungsverpflichtung des Patienten gegenüber Zahnarzt

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 15 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Material- und Laborkosten in Zusammenhang mit FAL / FTL

Material- und Laborkosten in Zusammenhang mit FAL / FTL

Material- und Laborkosten in Zusammenhang mit FAL / FTL

Entfernung, Wiedereingliederung, Reparatur bzw. Erneuerung der Suprakonstruktion abgegolten?

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 58 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Material- und Laborkosten in Zusammenhang mit FAL / FTL

"Toxavit" noch indiziert - oder nur im Notfall?

Paraformaldehyd-Verwendung obsolet; keine routinemäßige Anwendung

Material- und Laborkosten in Zusammenhang mit FAL / FTL

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 41 und Nr. 43 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 28 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 14 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Material- und Laborkosten in Zusammenhang mit FAL / FTL

Berechnungsmöglichkeiten der GOZ-Nr. 5170

Häufigkeit der Abrechnung in einer Sitzung/im Behandlungsverlauf

GOZ § 2 – Gebührenvereinbarung in Rechtsprechung und Versicherungstarifen

Zeitlicher Abstand bei der Konkremententfernung

Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Stand 08.12.2017

Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Stand: 08.12.2017

Argument der PKV: Sofortversorgung/Sofortbelastung ist wissenschaftlich nicht anerkannt

Leistungsinhalt

Retrograde Aufbereitung eines Wurzelkanals bei einer WSR

Leistungsinhalt und Berechnungshinweise

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 17 des Beratungsforums

Stand: 01.09.2023

Beispiele zur korrekten Berechnung von Verlangensleistungen

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 30.10.2018

Sorgfalt bei Heil- und Kostenplänen zahlt sich aus!

Stellungnahme von RA Michael Mülbert

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 30.10.2018

Steht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang mit den gebührenrechtlichen Vorgaben der GOZ?

Neue Abrechnungsbestimmungen

Ist eine Mesokonstruktion in den GOZ-Nrn. 2200 oder 5000 mit inbegriffen?

Ist eine Mesokonstruktion in den GOZ-Nrn. 2200 oder 5000 mit inbegriffen?

GOZ-Nr. 2290 oder GOÄ-Nr. 2702 für die Ausgliederung einer intra/-extraoralen Verankerung?

Berechenbarkeit nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Stand: Dezember 2023

PKV fordert Einkaufsbeleg für Aligner-Therapie

Heil- und Kostenplan - zahnmedizinisch notwendig oder Leistung auf Verlangen?

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung

Stand 25.04.2014

Die Abrechnung einer Aqualizer-Schiene nach Bema und GOZ

PKV fordert Einkaufsbeleg für Aligner-Therapie

Leistungsinhalt und Berechnungshinweise

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 16 und Nr. 28 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand November 2024

Zusätzliches Trennen von Verblockungsstellen

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 2 des Beratungsforums

Stand 19.08.2022

Was kann adhäsiv befestigt werden?

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 19.08.2022

Wann kann die Pos. 0050 in Ansatz gebracht werden?

Gelenkspieltechniken -Lockerung oder Streckung des Kiefergelenks

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 19.08.2022

PKV: Maßnahmen am Zahnfleisch bei Präparationen und Füllungen sind nach GOZ-Nr. 2030 zu berechnen

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 19.08.2022

Neue Bestimmungen GOZ 2012

Abrechnungskombinationen/Ausschlüsse

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 08.07.2022

Versicherung stützt Nichterstattung auf die Anmerkung zur GOZ 3200

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 27.01.2017

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 08.07.2022

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 08.07.2022

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 25.04.2014

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 25.04.2014

Mehrfachberechnung der Analyseauswertung

Wiederherstellung der Funktion eines direkten Provisoriums

Beschluss Nr. 51 des Beratungsforums

Wiederherstellung der Funktion eines direkten Provisoriums

Beschluss Nr. 51 des Beratungsforums

Wiederherstellung der Funktion eines direkten Provisoriums

Beschluss Nr. 51 des Beratungsforums

GOZ 2030 im Zusammenhang mit der Eingliederung eines Bandes

Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet, die kostengünstigere Alternative zu wählen

PKV erstattet die GOZ-Nrn. 4050 und 4055 nicht

Zahnsteinentfernung mit der Vorbereitung eines Zahnes zur Aufnahme einer Krone abgegolten?

Zeitaufwand bzw. geforderte Mindestdauer der GOZ-Nrn. 1000 und 1010

Wesentliche Regelungsinhalte

PKV erstattet die GOZ-Nrn. 4050 und 4055 nicht

Zahnsteinentfernung mit der Vorbereitung eines Zahnes zur Aufnahme einer Krone abgegolten?

Zeitaufwand bzw. geforderte Mindestdauer der GOZ-Nrn. 1000 und 1010

GOZ 6010 neben GOZ 8000

Die GOZ 6010 ist nicht auf eine kieferorthopädische Analyse beschränkt

Versicherung lehnt Implantatversorgung ab - Regressansprüche des Patienten?

Abrechnung eines Retainers nach GOÄ-Nr. 2698 oder GOZ-Nrn. 6100 und 6140

Abrechnung von Teilleistungen bei nicht vollendeter Kronenversorgung

Abrechnung von Teilleistungen bei nicht vollendeter Kronenversorgung

Kommentar der BZÄK und KZBV zur Leistungsbeschreibung

Nur bei individuellem Primär- und Sekundärteleskop

Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zahntechnischen Leistungen

GOZ-Nr. 2197 im Zusammenhang mit der Alignerbehandlung

Berechenbarkeit nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Aufbaufüllung: Erstattungsprozentsatz für Zahnersatz oder Zahnbehandlung?

Material- und Laborkosten in Zusammenhang mit FAL / FTL

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 17 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO)

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 17 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Anwendung von Anästhesie-Gel zur lokalen Betäubung (z. B. Oraqix®)

Anwendung von Anästhesie-Gel zur lokalen Betäubung (z. B. Oraqix®)

Neue Abrechnungsbestimmungen

Ästhetisch aufwendige Brackets – medizinisch notwendig?

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 48 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

3070 als selbständige Leistung neben Füllungen / Kronen abrechenbar?

Freie Wahl einer Analogposition – aber Formvorschriften beachten!

Wenn sich Versicherungen mit der Regulierung Zeit lassen

Fälligkeit der Geldleistung - was Versicherte unternehmen können

Argument: Überschreitung des Regelsatzes ist nicht mehr zulässig

Abrechnungsbestimmungen

Die Abrechnung beim GKV-Patienten

Abrechnungsbestimmungen

Schiene zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung

Rechtfertigt die Verblendung einer Krone eine Erhöhung des Leistungsfaktors?

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 61 des Beratungsforums

Stand November 2024

Rechtfertigt die Verblendung einer Krone eine Erhöhung des Leistungsfaktors?

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung

Stand 01.09.2023

Keine Einschränkung in der Gebührenordnung

Wiedereingliederung einer indirekt hergestellten endgültigen Rekonstruktion am Einzelzahn

Berechnungsmöglichkeiten der GOZ-Nr. 5170

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 41 und Nr. 43 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Berechnungsmöglichkeiten der GOZ-Nr. 5170

Abrechnung des Spülprotokolls

Kommentare der BZÄK und BMG

Stand: 08.12.2017

§ 5 Abs. 2 GOZ - Bemessung der Gebühren

Kommentare der Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

Stand 25.04.2014

GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Stand 03.03.2017

Kommentare der Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

Stand 25.04.2014

Oberflächenanästhesie neben Infiltrations- oder Leitungsanästhesie

GOZ 4050/4055 und 4070/4075 - unterschiedliche Leistungsbeschreibungen

Verschluss einer Wurzelperforation

GOZ 4050/4055 und 4070/4075 - unterschiedliche Leistungsbeschreibungen

Weichgewebschirurgische/mukogingivalchirurgische Maßnahmen sind gesondert berechnungsfähig

Die Berechnung von Adhäsivbrücken

Rechtsprechung zur medizinischen Notwendigkeit einer Implantatbehandlung

GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Stand: 01.09.2023

Kommentare der Bundeszahnärztekammer und Zahnärztekammer Nordrhein

Stand: 21.02.2020

Ist eine Mesokonstruktion in den GOZ-Nrn. 2200 oder 5000 mit inbegriffen?

Wann ist welches Regelwerk anzuwenden?

Funktionstherapeutischer Aufbau im direkten/indirekten Verfahren

Repositions-Onlays, Repositions-Veneers

Neue EU-Quecksilberverordnung ab 01.01.2018

Unterschrift auf der Rechnung nicht erforderlich

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 44 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Wiederherstellung an festsitzendem Zahnersatz

Neuregelungen GOZ 2012

Material- und Laborkosten bei der Herstellung von Provisorien

Teilleistungen bei Schienen

Teilleistungen bei Schienen

Berechnungsfähig sind nur die tatsächlich entstandenen Kosten

GOZ-Nr. 9090 neben GOZ-Nr. 9100 in einer Kieferhälfte – wann geht das?

PA- und Röntgen-Status, Erstellung und Vorlage

Abrechnungskombinationen/Ausschlüsse

BZÄK, Stand 27.01.2017

Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Abrechnungskombinationen/Ausschlüsse

Abnahme der Werkleistung und Gewährleistung

Begründungsaufwand bei Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3

GOZ-Nr. 2330 nicht bei Zahnfraktur als Unfallfolge

Maximale Faktorhöhe im Rahmen einer abweichenden Vereinbarung

Rechtliche Grenzen der Honorargestaltung

PKV-Verband: KFO-Leistungen unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung des BVerwG

Stand: 25. November 2021

Vereinbarung und Rechnungslegung von Verlangensleistungen

Unterscheidung direkter und indirekter Verfahren bei der Abrechnung von Stiftaufbauten

Material- und Laborkosten in Zusammenhang mit FAL / FTL

PKV-Streitfrage: Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit durch deren Sachbearbeiter?

Mehrfachberechnung der GOZ-Nr. 8010 möglich

Begrenzung der zweimaligen Berechnung bezieht sich auf eine Sitzung

Neue Bestimmung: "als selbständige Leistung"

Widerspruch zwischen GOZ und der BMG-Interpretation

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 25.4.2014

Häufigkeit der Abrechnung in einer Sitzung/im Behandlungsverlauf

Vorbereitung der Kontaktflächen eines zahntechnischen Werkstückes nach § 9 GOZ

Die aufgestellten Indikationsklassen sind "Empfehlungen", von denen abgewichen werden kann.

Rechtsprechung zur medizinischen Notwendigkeit einer Implantatbehandlung

Unterscheidung direkter und indirekter Verfahren und der Ausführung

Die GOZ 6010 ist nicht auf eine kieferorthopädische Analyse beschränkt

Mehrfachberechnung

GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Stand: 05.04.2014

Scannen der Umschlagfalte berechnungsfähig?

Gebühr für keimreduzierende Mundspülung?

GOZ-Nr. 6190 nur im Zusammenhang mit KFO-Leistungen berechnungsfähig?

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 56 des Beratungsforums

Stand: 01.09.2023

§ 5 Abs. 1 - Kaufmännische Rundungsregel

PKV fordert Einkaufsbeleg für Aligner-Therapie

Rechnungsinhalt nach § 10 Abs. 2 GOZ 2012

Die Höhe der Vergütung einer abweichenden Vereinbarung

Unterhalb, innerhalb oder oberhalb des Gebührenrahmens?

GOZ 0065 neben konventioneller Abformung

Feststellungsklage - BGH stärkt die Rechte der Privatpatienten gegenüber der PKV

Neuregelungen GOZ 2012

Fehler, die zur Unwirksamkeit der Vereinbarung führen, sind nachträglich nicht heilbar!

§ 10 Abs. 1 – Neues Rechnungsformular / Anlage 2 zur GOZ 2012

Textbaustein

154 Artikel

Musterschreiben – Zuschlag ist medizinisch nicht notwendig

Plastische Deckung GOZ-Nr. 3100 ist in Verbindung mit Implantationen GOZ-Nr. 9010 berechnungsfähig

Analoge Berechnung der orthograden Entfernung von frakturierten Wurzelkanalinstrumenten

Musterschreiben - Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 6100 und 2197

PKV behauptet, keine zahntechnischen Leistungen bei Herstellung von Provisorien berechnungsfähig

Musterschreiben - Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 6120 und 2197

Versicherung bestreitet die medizinische Notwendigkeit

Mustertext - GOZ 2030 im Zusammenhang mit der Eingliederung eines Klebebrackets

GOZ 2050 neben GOZ 2000

Erweiterte Fissurenversiegelung

Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Behandlung mit Invisalign®

Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Behandlung mit Invisalign®

Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Behandlung mit Invisalign®

Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Behandlung mit Invisalign®

GOÄ 1 Beratung ist neben der GOZ 1000 Mundhygienestatus berechnungsfähig

Mustertext - Erstattungsablehnung einer Honorarvereinbarung

Hautlappenplastik nach GOÄ-Nr. 2381 ist neben Freilegung nach GOZ-Nr. 9040 berechnungsfähig

Mustertext - Änderung/Streichung von Gebührenpositionen durch Sachbearbeiter

Einwand der PKV: GOZ-Nr. 4000 kann nicht neben der GOZ-Nr. 0010 berechnet werden

Musterschreiben zur Behauptung einer PKV, der analoge Ansatz von Leistung aus nicht geöffneten Bereichen der GOÄ sei nicht sachgerecht

Mustertext zur Leistungsablehnung einer Zahnzusatzversicherung

Finieren/Polieren ist Leistungsbestandteil der Füllungsleistung

Zeitlicher Abstand bei der PZR

Keine zeitliche Begrenzung in der GOZ

Mustertext: GOZ-Nr. 2120 analog gerichtlich bestätigt

Versicherung hält die Begründungen für die Honorarvereinbarung für nicht ausreichend

Mustertext zur Leistungsablehnung "GOZ-Nr. 2290 nicht berechenbar für die Entfernung eines Bogens"

Mustertext - Materialberechnung bei Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze

Die Entfernung frakturierter Wurzelkanalinstrumente kann mit der GOZ-Nr. 2300 analog berechnet werden

Für die Wahl der analogen Gebührennummer ist der Zahnarzt zuständig

Bei medizinischer Notwendigkeit - Analogberechnung

Mustertext - Behauptung, bei der Berechnung von Laborleistungen sei die BEB nicht anwendbar

Analogberechnung, da nicht im Leistungsverzeichnis der GOZ

Bei medizinischer Notwendigkeit - Analogberechnung

Bei medizinischer Notwendigkeit - Analogberechnung

Mustertext - Versicherung zweifelt die medizinische Notwendigkeit an

Mustertext für Patient

Überprüfung der Liquidation durch die Versicherung

Kronen / Inlays als Zahnersatz bezuschusst

Kronen / Inlays als Zahnersatz bezuschusst

Kronen / Inlays als Zahnersatz bezuschusst

Kronen / Inlays als Zahnersatz bezuschusst

Einwand der PKV: GOZ-Nr. 4000 kann nicht neben der GOZ-Nr. 0010 berechnet werden

Einwand der PKV: Die GOZ-Nr. 0030 kann nur einmal je Sitzung berechnet werden

Mustertext: Mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind angeblich alle verwendeten Therapiegeräte abgegolten

Ärztliches Attest für Lingualbehandlung

Entfernung von vorhandenem definitivem Wurzelfüllmaterial im Rahmen einer Revisionsbehandlung

FAL/FTL-Leistungen als begleitende Maßnahmen können nur nach GOZ-Nr. 0030 berechnet werden

Versicherung kürzt den mehrfachen Ansatz der GOZ 2040

Mustertext - Stillung der übermäßigen Blutung berechtigt

Laborkosten im Zusammenhang mit der GOZ-Nr. 5170

Mustertext - Gezielte Einbringung antibakterieller Substanzen nach GOZ 4025

Keine Originalrechnung für Material/Implantat an die Versicherung

Zahnärztliche Leistungen im Vorfeld der Verwendung einer individuellen Orientierungs-/Positionierungsschablone

Für die Versicherung ist keine medizinische Notwendigkeit ersichtlich

Intraorale / extraorale Fotoaufnahmen, die eine andere als eine kieferorthopädische Auswertung erfahren

GOZ-Nrn. 2050-2120 vor der Überkronung eines Zahnes

Versicherung bestreitet die medizinische Notwendigkeit

GOZ-Nr. 5170 neben Inlays und Kronen

GOZ-Nr. 5170 neben Einzelkronenversorgung

Mustertext: Mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind angeblich alle verwendeten Therapiegeräte abgegolten

Mustertext: Mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind angeblich alle verwendeten Therapiegeräte abgegolten

PKV: Mehrfacher Ansatz der GOZ-Nr. 9000 ist ausgeschlossen

Mustertext: Sofortversorgung und Sofortbelastung auf Implantaten

Versicherung bestreitet die medizinische Notwendigkeit

Professionelle Zahnreinigung – medizinisch notwendig?

Mit den GOZ-Ziffern 8000/8010 abgegolten

Mustertext - Prophylaxeleistungen "im Zusammenhang" mit einer eingehenden Untersuchung

Mustertext - Prophylaxeleistungen "im Zusammenhang" mit einer eingehenden Untersuchung

Subgingivale Belagsentfernung ist analog neben der GOZ-Nr. 1040 PZR berechnungsfähig

Auffüllmaßnahme nach GOZ-Nr. 4110 neben GOÄ-Nr. 2442

Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Schienentherapie (Aligner)

PKV bestreitet medizinische Notwendigkeit einer Aligner-Behandlung

Mustertext: Patient möchte Abrechnung nach der „Sachkostenliste“ seiner Versicherung

Remineralisierung: Therapie oder Prophylaxe?

Musterschreiben - Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 6100 und 2197

FAL im Zusammenhang mit Einlagefüllungen oder Einzelkronen

Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Schienentherapie (Aligner)

PKV bestreitet medizinische Notwendigkeit einer Aligner-Behandlung

Mustertext - Medizinische Notwendigkeit der mehrfachen Berechnung der GOZ 8090

GOZ 2050 neben GOZ 2000

Mustertext - Materialien sind in den allgemeinen Bestimmungen der GOZ festgelegt

Mustertext - Materialien sind in den allgemeinen Bestimmungen der GOZ festgelegt

Mustertext - Materialien sind in den allgemeinen Bestimmungen der GOZ festgelegt

Mustertext - Materialien sind in den allgemeinen Bestimmungen der GOZ festgelegt

Mustertext - Zusätzliches Trennen von Verblockungsstellen

Mustertext - GOZ 2290 nicht für die Entfernung von Provisorien berechenbar

GOZ-Nr. 2000 – ggf. zweimal an einem Zahn berechnungsfähig

Versicherung bestreitet den Ansatz der GOZ-Nr. 2197 neben Metallkronen, Goldinlays und Teleskopkronen

PKV behauptet: Das Einbringen von Zirkonimplantaten gehe über das medizinisch notwendige Maß hinaus

Erstattungsablehnung aufgrund fehlender klinischer Bewährung

Mustertext - Operation einer Zyste durch Zystektomie

Mustertext - GOZ 2030 im Zusammenhang mit der Eingliederung eines Bandes

Mustertext: Festsitzender Retainer nicht mit den Kernpositionen 6030 bis 6080 GOZ abgegolten

Implantat: Brief des Patienten an seine Versicherung

Zeiteilige Zirkonoxidimplantate sind für die klinische Anwendung geeignet

GOZ-Nr. 2030 (bMF) ist für Formgebungshilfen im Zusammenhang mit GOZ-Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120 „Restaurationen mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik“ berechnungsfähig.

GOZ-Nr. 2030 (bMF) ist für Formgebungshilfen im Zusammenhang mit „Restaurationen mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik“ berechnungsfähig.

Musterschreiben zur Behauptung einer PKV, ein präendodontischer Aufbau sei mit der GOZ-Nr. 2180 analog zu berechnen

GOZ-Nr. 2030 (bMF) ist für Formgebungshilfen im Zusammenhang mit „Restaurationen mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik“ berechnungsfähig.

GOZ-Nr. 2030 (bMF) ist für Formgebungshilfen im Zusammenhang mit „Restaurationen mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik“ berechnungsfähig.

GOZ-Nr. 2030 (bMF) ist für Formgebungshilfen im Zusammenhang mit „Restaurationen mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik“ berechnungsfähig.

Musterschreiben - Semipermanente Eingliederung Ihres Zahnersatzes

Füllungspositionen für Aufbaufüllungen bei Einzelkronenversorgung in getrennter Sitzung zur Präparation

Füllungspositionen für Aufbaufüllungen bei Einzelkronenversorgung in getrennter Sitzung zur Präparation

GOZ-Nr. 2120 analog für mehrschichtigen Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik

Füllungspositionen für Aufbaufüllungen bei Einzelkronenversorgung in getrennter Sitzung zur Präparation

Füllungspositionen für Aufbaufüllungen bei Einzelkronenversorgung in getrennter Sitzung zur Präparation

Füllungspositionen für Aufbaufüllungen bei Einzelkronenversorgung in getrennter Sitzung zur Präparation

Füllungspositionen für Aufbaufüllungen bei Einzelkronenversorgung in getrennter Sitzung zur Präparation

Mustertext - Modellanalyse nach GOZ-Nr. 6010 ist in allen Teilgebieten der Zahnmedizin möglich

PKV: Die GOZ-Nr. 9100 kann nicht neben einer Osteotomie (GOZ-Nr. 3030) erbracht werden

Füllungspositionen für Aufbaufüllungen bei Einzelkronenversorgung in getrennter Sitzung zur Präparation

Mustertext: Aufbaufüllungen wurden entgegen des Versicherungsvertrags mit dem reduzierten Erstattungsprozentsatz für Zahnersatz bezuschusst

Füllungspositionen für Aufbaufüllungen bei Einzelkronenversorgung in getrennter Sitzung zur Präparation

Analoge Berechnung bei Einbringen von Oraqix

Kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie

Musterschreiben zum Argument: Die GOZ-Nr. 6090 kann nur insgesamt einmal pro Kiefer abgerechnet werden

GOZ-Nr. 3070 ist als selbständige Leistung neben Füllungen / Kronen abrechenbar

Analoge Berechnung bei Einbringen von Oraqix

Kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie

Mustertext: Patient reduziert eigenmächtig den 3,5-fachen auf den 2,3-fachen Steigerungsfaktor

Funktionstherapeutischer Aufbau im direkten/indirekten Verfahren

Kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 8090 - Berechnung analog gemäß § 6 Absatz 1 GOZ

Abrechnungseinschränkung auf den Bereich "Kieferorthopädie" ist fachlich nicht gerechtfertigt

Mustertext: GOZ-Nr. 4080 mit Maßnahmen nach den GOZ-Nrn. 4070/4075 abgegolten

Analoge Berechnung der Kariesinfiltration mittels z.B. Icon®

Kein Leistungsbestandteil der Füllungen nach GOZ-Nrn. 2050 bis 2120

Versicherung behauptet, es sei keine Tarifleistung für analog berechnete Leistung vorgesehen

Analoge Berechnung der Kariesinfiltration mittels z.B. Icon®

Kein Leistungsbestandteil der Füllungen nach GOZ-Nrn. 2050 bis 2120

Zahn- und sitzungsgleiche Mehrfachberechnung

Analoge Berechnung der Kariesinfiltration mittels z.B. Icon®

Kein Leistungsbestandteil der Füllungen nach GOZ-Nrn. 2050 bis 2120

GOZ-Nr. 3100 in Verbindung mit GOZ-Nrn. 4090/4100 berechnungsfähig

Analoge Berechnung der Kariesinfiltration mittels z.B. Icon®

Kein Leistungsbestandteil der Füllungen nach GOZ-Nrn. 2050 bis 2120

GOZ-Nr. 2197 ist weder in den GOZ-Nrn. 2060 ff. enthalten noch ein bereits notwendiger Bestandteil der Leistung

Analoge Berechnung der Kariesinfiltration mittels z.B. Icon®

Kein Leistungsbestandteil der Füllungen nach GOZ-Nrn. 2050 bis 2120

Analoge Berechnung der Kariesinfiltration mittels z.B. Icon®

Kein Leistungsbestandteil der Füllungen nach GOZ-Nrn. 2050 bis 2120

Analoge Berechnung der Kariesinfiltration mittels z.B. Icon®

Kein Leistungsbestandteil der Füllungen nach GOZ-Nrn. 2050 bis 2120

GOZ-Nr. 5170 neben Einzelkronenversorgung

Analoge Berechnung der Kariesinfiltration mittels z.B. Icon®

Kein Leistungsbestandteil der Füllungen nach GOZ-Nrn. 2050 bis 2120

Mehrfachberechnung der GOZ-Nr. 8010 im Laufe einer Behandlung ist möglich.

Mustertext – Die GOZ-Nr. 2390 kann allenfalls im Rahmen einer Notfallbehandlung angezeigt sein

Mustertext - Ablehnung einer kieferorthopädischen Schienentherapie (Aligner)

PKV bestreitet medizinische Notwendigkeit einer Aligner-Behandlung

Mustertext - GOZ 4050/4055 neben GOZ 4070/4075

Vestibulumplastik/Mundbodenplastik – kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 9010

Mustertext: Versicherung reduziert Implantate

Mustertext - GOZ 4050/4055 neben GOZ 4070/4075

Mustertext - GOZ 4050/4055 neben GOZ 4070/4075

Mustertext - GOZ 0090 mehrfach je Zahn, je Sitzung

GOZ-Nr. 3240 ist kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 9010

Mustertext: Versicherung schlägt preiswertere Alternative vor

Mustertext - Leitungsanästhesie neben Infiltrationsanästhesie

Keine Kostenübernahme für die Navigationsschablone nach GOZ-Nr. 9005

Musterschreiben - Oberflächenanästhesie neben GOZ 0090, 0100

Mustertext - GOZ 2030 im Zusammenhang mit der Eingliederung eines Bandes

Versicherung erstattet nicht die Analogposition, die dem tatsächlichen Aufwand entspricht

Die Wahl der zutreffenden Analoggebühr trifft nur der Zahnarzt

GOZ-Nr. 9100 nicht bei Einzelimplantaten?

Versicherung kürzt Laborkosten auf Preise einer Sachkostenliste

Mustertext - GOZ 2390 neben anderen endodontischen Leistungen

Mehrfachberechnung ist gebührenkonform erfolgt

Individualisierter konfektionierter Löffel nach GOZ-Nr. 5170

Plastische Deckung GOZ-Nr. 3100 ist in Verbindung mit Implantationen GOZ-Nr. 9010 berechnungsfähig

Medikamententräger in der Parodontal-Therapie

Analoge Berechnung - kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 1030

Mustertext – Schwellenwert ist nur bis zum 2,3-fachen Gebührensatz zulässig

Versicherung behauptet, es handele sich um keine neu entwickelte Leistung

Das zeitliche Abgrenzungskriterium existiert nicht mehr

Rechtsprechung

288 Artikel

Keine Berechnung der GOZ-Nr. 2180 bei der Versorgung mit einem Inlay

AG Celle: Keine Berechnung der GOZ-Nr. 2180 bei der Versorgung mit einem Inlay

Urteil vom 11.11.2014

Landgericht Frankfurt a. M.: Vergleichende Werbung für Nachahmerprodukte in der Implantologie

Urteil vom 15.11.2012

AG Rheine: Endodontische Schmerzbehandlung – Verbleib von restlichem Nervengewebe nicht ungewöhnlich

Urteil vom 29.06.2023

AG Ravensburg: Keine Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nr. 2197 und GOZ-Nrn. 2060 ff.

Urteil vom 28.02.2019

VG Köln: Entfernung subgingivaler Beläge wird bereits mit Nr. 1040 GOZ abgegolten

VG München: Keine mehrfache Abrechnung der GOZ-Nr. 2197 in derselben Sitzung am selben Zahn

Urteil vom 27.05.2021

OLG Hamm: Keine Schadensersatzanspruch wegen Versorgung mit Amalgam

Urteil vom 04.03.2016

LG Wuppertal: Die Unterlassung einer kinematischen Scharnierachsenbestimmung stellt in der Regel keinen Behandlungsfehler dar

Urteil vom 16.01.2018

OLG Hamm: Keine Schadensersatzanspruch wegen Versorgung mit Amalgam

Urteil vom 04.03.2016

OLG Nürnberg: Verwendung einer Navigations-/Führungsschablone ist nicht obligatorisch

OLG Nürnberg: Verwendung einer Navigations-/Führungsschablone ist nicht obligatorisch

OLG Hamm: Keine Schadensersatzanspruch wegen Versorgung mit Amalgam

Urteil vom 04.03.2016

Landgericht Bonn: Heil- und Kostenplan ist keine Voraussetzung für Vergütungsanspruch

Urteil vom 23.10.2018

OLG Karlsruhe: Keine Aufklärungspflicht über verschiedene Präparationsmethoden

Urteil vom 31.07.2019

LG Berlin: Zweiteilige Keramikimplantate sind nicht der Schulmedizin zuzuordnen

Urteil vom 06.06.2023

OLG Düsseldorf: Beweislast für angeblich nicht notwendige zahntechnische Leistungen liegt bei Versicherung

Urteil vom 23.09.2022

PKV darf auf überhöhte Laborkosten und Wucher bei Honorargestaltung hinweisen

Das Landgericht Wiesbaden bestätigt Honorarverlust bei Privatbehandlungen Minderjähriger ohne Genehmigung

Bei jungen Patienten lauern juristische Fallstricke

Zahlungsverweigerung des Patienten: „Diese Leistung habe ich nicht bestellt!“

AG Düsseldorf: Auch nicht ausdrücklich verlangte Leistungen müssen bezahlt werden

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 2004

LG Düsseldorf: Gerichte bestätigen Kritik an Aligner-Shops

Urteile vom 13.03.2019 und 04.12.2019

AG Pirmasens: Die Berechnung der GOZ-Nr. 5170 analog ist konsequent

BEB-Gebühren sind zu erstatten

SG Düsseldorf: Für Regresse bei fehlerhafter Abrechnung der BEMA-Nr. 107 und GOZ-Nr. 1040 ist nicht die Krankenkasse, sondern die KZV zuständig

Urteil vom 24.04.2019

Erstattung nach Sachkostenlisten ist nur zulässig, wenn sie Vertragsbestandteil sind

Urteil AG Hamburg: Keine Wirkung auf Altverträge

OVG Rheinland-Pfalz: Beihilfefähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben den GOZ-Nrn. 6100, 6120

Urteil vom 29.06.2016

OLG Karlsruhe: Verjährung einer Honorarforderung beginnt mit der Rechnungsstellung

Urteil vom 05.09.2002

LG Stuttgart: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial ist gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen

Urteil vom 02.03.2018

AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar

Urteil vom 26.11.2019

LG Cottbus: Positiver Vitalitätstest nicht generell dokumentationspflichtig

Urteil vom 25.03.2020

LG Hamburg zum Umfang der Rechnungslegung bei Auslagenersatz

Urteil vom 17.08.2017

AG Köln: Begrenzende Klausel auf „Höchstsätze der Gebührenordnungen“ ist intransparent

OLG Köln: Führt eine prothetische Versorgung zur cranio-mandibulären Dysfunktion, haftet der Behandler

Urteil vom 08.04.2020

AG Hannover: Kein Anspruch einer Factoring-Gesellschaft auf Rückerstattung

OLG München: Abrechnung von Leistungen angestellter Zahnärzte

AG Düsseldorf zur Teilleistungsberechnung nach GOZ-Nr. 2230

AG Frankfurt a. M.: Medizinische Notwendigkeit von Veneers

Urteil vom 06.06.2002

AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar

Urteil vom 26.11.2019

VGH BW: Entfernung alten Wurzelmaterials analog berechenbar; intrakanaläre Diagnostik mit der GOZ-Nr. 0110 abgegolten; DVT im Bereich Endodontie nur bei zwei Indikationen

Urteil vom 07.09.2021

VG Minden: COPA-Aufbissschiene keine wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlung

Urteil vom 03.01.2014

OLG Stuttgart: Behandlungsfehler aufgrund übersehener bzw. unvollständig gefüllter Wurzelkanäle

Urteil vom 27.05.2014

AG Siegburg: Analogberechnung für den Verschluss einer Wurzelperforation mit MTA ist nicht zu beanstanden

Urteil vom 28.10.2016

Rechtsprechung zu Vorschussleistungen

BVerwG: Keine Beihilfefähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 wegen Doppelberechnungsverbot

Urteil vom 05.03.2021

LG Braunschweig: Pflicht zur Durchführung funktionsanalytischer Maßnahmen vor zahnprothetischer Behandlung

Urteil vom 02.05.2001

LG Paderborn: Mehrfacher Bruch des Provisoriums ist nicht behandlungsfehlerhaft

Urteil vom 27.09.2017

OLG Düsseldorf: Wer darf Intraoralscans für die zahnmedizinische Behandlung durchführen?

Urteil vom 19.05.2020

BVerwG: GOZ-Nrn. 6100 und 6140 weder originär noch analog neben GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 beihilfefähig

Urteile vom 26.02.2021 / 05.03.2021

BVerwG: GOZ-Nrn. 6100 und 6140 weder originär noch analog neben GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 beihilfefähig

Urteile vom 26.02.2021 / 05.03.2021

AG Köln: Herstellung der Schablone kann analog berechnet werden

Urteil vom 24.11.2015

VG Würzburg: GOZ-Nr. 2390 nicht neben anderen endodontischen Leistungen

Urteil vom 26.02.2019

VG Bayreuth: Berechnung des „Jahreszeitraums“ der GOZ-Nrn. 1010 und 1020

Urteil vom 06.02.2018

LG Bonn: Im Falle einer wirksamen Gebührenvereinbarung besteht keine Begründungspflicht

Beschluss vom 18.02.2021

Vorsicht bei Erlasserklärungen „Ich schicke Ihnen keine Rechnung“ – Honoraransprüche sind damit erloschen!

OLG Köln: Vermutet eine PKV einen Behandlungsfehler, darf sie den Patienten darüber unterrichten

VG Würzburg: Das Auffüllen von knöchernen Defekten mit Knochenersatzmaterial ist analog zu berechnen

Urteil vom 05.05.2020

LG München: Aufklärung bei komplizierter Wurzelspitzenresektion

Urteil vom 01.03.2023

LG Hagen: Nach der Gebührenordnung ist jede einzelne Injektion abrechenbar

Urteil vom 07.05.2013

VG Würzburg: Das Auffüllen von knöchernen Defekten mit Knochenersatzmaterial ist analog zu berechnen

Urteil vom 05.05.2020

LG Hagen: Nach der Gebührenordnung ist jede einzelne Injektion abrechenbar

Urteil vom 07.05.2013

Urteile zum Umgang mit Verlangensleistungen

Patient hat alle Honorarvereinbarungen unterschrieben – dennoch staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren

Steigerungsfaktor von 27,52 für eine Behandlung nach den GOZ-Nrn. 2400 und 2420 kann zulässig sein

Urteil vom 04.09.2015

Kein Honorar für ein Langzeitprovisorium, das nicht drei Monate seinen Zweck erfüllt

OLG München, Urteil vom 15.02.2017

AG Nürnberg: Nachbearbeitungen von Invisalign-Schienen sind nicht mit den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 abgegolten

Urteil vom 24.03.2016

AG Nürnberg: Nachbearbeitungen von Invisalign-Schienen sind nicht mit den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 abgegolten

Urteil vom 24.03.2016

BGH: Der Anwendungsbereich der GOÄ setzt nicht voraus, dass Vertragspartner des Patienten ein Arzt ist

Urteil vom 04.04.2024

OLG Frankfurt a. M.: Medizinische Notwendigkeit von Brücken aus Zirkoniumdioxid

Urteil vom 21.02.2018

Medizinische Notwendigkeit einer hochgoldhaltigen Legierung

LG Stuttgart: Versorgung mit 18 BCS-Implantaten nach den objektiven Befunden geeignet und insgesamt vertretbar

Urteil vom 08.08.2024

AG Dortmund bestätigt GOZ 2390 neben GOZ 2360 sowie Analogberechnung des Kariesdetektors und des Einsatzes von Ozon zur Desinfektion

LG Köln: Fünf Implantate zur Versorgung der rechten Kieferhälfte des Oberkiefers medizinisch notwendig

Ein Heil- und Kostenplan trägt die medizinische Begründung bereits in sich

OLG Köln: Unterlassene Abdeckschraube als grober Behandlungsfehler führt nicht zu Schadensersatz

Urteil vom 26.06.2024

OLG Brandenburg: Schmerzhafte Zahnbehandlung trotz Leitungsanästhesie

Urteil vom 09.12.2021

OLG Naumburg: Ohne Einwilligung vorgenommene Erweiterung der zahnärztlichen Behandlung (Exz1, Exz2) kann zu Schmerzensgeld führen

Urteil vom 24.09.2024

AG Erlangen: Die Eingliederung eines Retainers nicht von den GOZ-Nrn. 6030 – 6080 umfasst

Urteil vom 05.10.2020

AG Erlangen: Die Eingliederung eines Retainers nicht von den GOZ-Nrn. 6030 – 6080 umfasst

Urteil vom 05.10.2020

AG Düsseldorf: GOZ-Nr. 2130 ist in separater Sitzung berechenbar

AG Erlangen: Die Eingliederung eines Retainers nicht von den GOZ-Nrn. 6030 – 6080 umfasst

Urteil vom 05.10.2020

VG Stuttgart: Die computergesteuerte Kondylenpositionsanalyse und die Neupositionierung der Kondylen unter Bildschirmkontrolle können analog GOZ 8065 abgerechnet werden

OLG Brandenburg: Keine Haftung wegen Aufklärungsmängeln im Rahmen einer Weisheitszahnentfernung

Urteil vom 07.07.2022

LG Wuppertal: Remontagen und Vorkontakte sind keine Behandlungsfehler

AG Erlangen: Bogenwechsel ist mit der GOZ-Nr. 2290 analog zu berechnen

Urteil vom 05.10.2020

AG Bottrop bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 abrechenbar

Urteil vom 13.01.2025

Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste

LG Köln: Fehlerhafte Behandlung, wenn keine endgültige Zementierung einer Brückenkonstruktion erfolgt

Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste

Landgericht Köln bestätigt medizinische Notwendigkeit von Zirkonimplantaten

Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste

LG Aachen: Zahnarzt darf auf Kofferdam verzichten, wenn regelgerechte Anwendung nicht möglich ist

Urteil vom 22.03.2018

LG Frankfurt: Honorarvereinbarungen gehören zur Systematik der GOZ, auch der 7-fache Gebührensatz ist nicht unangemessen

Urteil vom 15.05.2019

AG Köln: BCS-Implantate sind als medizinisch notwendig anzusehen

Urteil vom 25.01.2023

Welche Überschreitung ist zulässig?

LG Stuttgart: Urteil zur Berechnung der GOZ-Nr. 6100 neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080

Urteil vom 15.02.2023

AG Ludwigsburg: Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen nach GOÄ-Nr. 2702 oder GOZ-Nr. 2290

Urteil vom 19.07.2017

LG Stuttgart: Für eine OK/UK Einzelzahnversorgung sind 18 Implantate angemessen

Urteil vom 04.02.2022

LG Dessau-Roßlau: Hinweis auf Überweisung an Spezialpraxis kann zum Aufklärungsumfang gehören

Urteil vom 08.10.2013

LG Köln: Die Entfernung von provisorischen Kronen ist eine an zahnmedizinische Fachangestellte delegierbare Tätigkeit

OLG Köln: Es reicht für eine Begründung nicht aus, eine Fülle von Umständen aufzulisten

Urteil vom 13.03.2015

Urteile bestätigen die medizinisch indizierte Invisalign®-Schienentherapie

AG Stuttgart: Abformung mit einem individualisierten Löffel rechtfertigt die GOZ-Nr. 5170

Urteil vom 12.05.2017

LG Wiesbaden: Keine Berechnung von Nachbearbeitungen von lnvisalign-Schienen

Urteil vom 25.05.2023

Zahnarzt muss nicht mehrfach Prophylaxeberatung anbieten

AG München: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechnungsfähig; Vergütungsanspruch besteht aber nur, wenn im Vorfeld vereinbart

Urteil vom 21.10.2016

OLG Frankfurt: Haftung eines Zahntechnikers für das Einschleifen einer Prothese

Urteil vom 18.01.2019

Bayerischer VGH verneint die Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 3290 und 3300

Urteil vom 10.01.2023

LG Düsseldorf: Anwendung der Lingualtechnik medizinisch notwendig

Urteil vom 08.05.2017

Amtsgericht Königstein im Taunus: GOZ-Nr. 6090 kann mehrfach je Kiefer abgerechnet werden

Positives Urteil vom 30.07.2015

OLG Hamm: Vorgefertigte Vereinbarungen für Gesamtvorschusszahlungen und Ratenzahlungen sind unzulässig

Urteil vom 27.12.2018

Instrumentenbruch - kein Behandlungsfehler?

OLG Frankfurt: Bleaching und Zahnreinigungen mittels Airflow im selbständigen Zahnkosmetikstudio sind unzulässig

Urteil vom 01.03.2012

OLG Düsseldorf: Honorarvereinbarung mit hohen Steigerungssätzen war rechtswirksam

Urteil vom 23.09.2022

OLG Düsseldorf: Vereinbarung von Material-Mehrkosten in der KFO

Urteil vom 30.01.2018

OVG NRW: Kein Anspruch auf Vergütung der GOZ-Nr. 2030 für das Separieren von Zähnen aus kieferorthopädischen Gründen

Urteil vom 27.04.2021

AG Erlangen: Bogenwechsel ist mit der GOZ-Nr. 2290 analog zu berechnen

Urteil vom 05.10.2020

LG Paderborn: Einheilzeit von Implantaten im Bereich von 3 bis 6 Monaten sowie mehrfacher Bruch des Provisoriums ist nicht behandlungsfehlerhaft

Urteil vom 27.09.2017

VG Stuttgart: GOZ 8090 ist nicht "je Zahn" berechenbar

OLG Hamm: Keine Schadensersatzanspruch wegen Versorgung mit Amalgam

Urteil vom 04.03.2016

OLG Düsseldorf: PKV darf beim 8,0fachen Gebührensatz von „Wucher“ sprechen

VGH Bayern: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähig

Urteil vom 06.06.2016

Verpflichtung des Zahnarztes zur Funktionsanalyse

Erstattungsfähigkeit zahnärztlicher Sachkosten kann durch Einführung von Höchstgrenzen beschränkt werden

Urteil des BGH zur Sachkostenliste der AXA

Keine Berechnung der GOZ-Nr. 2180 bei der Versorgung mit einem Inlay

OLG Brandenburg: Gegen den Willen des Patienten Implantate mit Metall – Schadenersatz

Urteil vom 27.05.2021

OLG Hamm: Beschränkung der Leistungspflicht auf "Höchstsätze der GOZ" ist wirksam

AG Burgwedel: Kein Anspruch auf Honorar, wenn Patient der Datenweitergabe an Inkassostelle nicht zugestimmt hat

Urteil vom 23.02.2018

OVG NRW: Regelhafte Überschreitung des Regelsatzes begründet Berufspflichtverstoß

AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar

Urteil vom 26.11.2019

LG Stuttgart: Ein 360° Veneer entspricht der GOZ-Nr. 2210

Urteil vom 21.03.2018

Schädigung der Nachbarzähne beim Lösen definitiv oder provisorisch eingesetzter Kronen durch Zahnarzthelferin ist nicht aufklärungspflichtig

AG Köln: Die Kosten einer COPA-Schiene sind zu erstatten

Urteil vom 07.03.2014

OLG Köln: Führt eine prothetische Versorgung zur cranio-mandibulären Dysfunktion, haftet der Behandler

Urteil vom 08.04.2020

Fehler bei einem GKV-HKP kann zu Kürzung des Honoraranspruchs nach GOZ führen

LG Dresden: Pflicht zur Erstattung von Behandlungskosten, wenn Versicherung „Beweismittel“ verliert

Urteil vom 14.06.2017

LG Bonn: Es muss kein besonders schwieriger und/oder aufwändiger Behandlungsfall vorliegen

Urteil vom 23.03.2021

OLG Nürnberg: Das Überschreiten des durchschnittlichen Steigerungssatzes muss nicht begründet werden

Urteil vom 30.11.2020

AG Schöneberg bestätigt GOZ-Ziffer 2100 analog für eine Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik

LG Köln: Innenteleskope aus PEEK - Zahnarzt haftet für fehlerhafte Arbeit des Zahntechnikers

Urteil vom 26.10.2021

LG Hamburg: Berechnung von Endo-Leistungen neben der Trepanation und Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung

Urteil vom 30.08.2018

OLG Frankfurt: GOÄ-Regelungen richten sich ausschließlich an Ärzte

Urteil vom 09.11.2023

Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste

AG Frankfurt: Honorarvereinbarung bei schwieriger systematischer Schienenbehandlung gerechtfertigt

Urteil vom 27.06.2017

AG Hamburg-Barmbek: Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste

Urteil vom 20.10.2015

AG Wuppertal: Betrügerische Abrechnung von Fremdlaborkosten als Eigenlaborkosten

Urteil vom 05.05.2022

VG Köln: Hat der Verordnungsgeber seine Kompetenzen mit § 10 Abs. 1 GOZ überschritten?

AG Köln: Drei Implantate bei Freiendsituation von 45 bis 48

Urteil vom 24.11.2015

BGH: Bedeutung (zahn)ärztlicher Leitlinien bei der Bestimmung des medizinischen Standards

Leitlinien sind keine Richtlinien - (Zahn)Ärzte müssen sich eigenständig fachlich orientieren

AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar

Urteil vom 26.11.2019

AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar

Urteil vom 26.11.2019

AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar

Urteil vom 26.11.2019

SG Berlin: Intraoraler Scan und digitale Modellerstellung sind keine GKV-Leistungen

Urteil vom 09.01.2019

OLG Köln: Teilläsion des Nervus mandibularis im Rahmen der Leitungsanästhesie ist kein Indiz für Behandlungsfehler

Beschluss vom 10.11.2016

OLG Düsseldorf: Macht der Zahnarzt Gewährleistungsrechte geltend, gilt der Zahnersatz als abgenommen

Urteil vom 14.05.2009

LG Stuttgart: Versorgung mit 18 BCS-Implantaten nach den objektiven Befunden geeignet und insgesamt vertretbar

Urteil vom 08.08.2024

AG Pankow/Weißensee: Ansatz der GOZ-Nr. 2290 für das Ausligieren von Bögen

Urteil vom 10.01.2014

AG Köln: BCS-Implantate sind als medizinisch notwendig anzusehen

Urteil vom 25.01.2023

OLG Dresden: Keine Aufklärungspflichten des Zahnarztes über die Möglichkeit der Weisheitszahnentfernung in kieferchirurgischer Praxis

Beschluss vom 28.01.2021

AG Hamburg-Bergedorf: Begründungsmangel hat zur Folge, dass die Prüffähigkeit der Rechnung im Ganzen aufgehoben ist

OVG NRW: Laut Runderlass ist für die Entfernung eines Kfo-Bogens lediglich die GOZ-Nr. 6130 analog beihilfefähig

Urteil vom 23.11.2018

Urteile bestätigen die medizinisch indizierte Invisalign®-Schienentherapie

Urteile bestätigen die medizinisch indizierte Invisalign®-Schienentherapie

Urteile bestätigen die medizinisch indizierte Invisalign®-Schienentherapie

AG Gießen: GOZ-Nr. 6090 mehrfach je Kiefer abrechenbar

AG Ludwigsburg: Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen nach GOÄ-Nr. 2702 oder GOZ-Nr. 2290

OLG Hamm: Schmerzensgeld für fehlerhaftes Slicen der Milchzähne

Urteil vom 04.07.2017

LG Wiesbaden: Entscheidung zu GOZ-Nr. 2197 bei Alignern

Urteil vom 25.05.2023

Nicht als alleinige Leistung

LG Dessau-Roßlau: Hinweis auf Überweisung an Spezialpraxis kann zum Aufklärungsumfang gehören

Urteil vom 08.10.2013

AG Mülheim: Lingualtechnik als medizinisch notwendig anerkannt

LG Düsseldorf: Rückerstattung der GOZ-Nr. 2197 in 89 Fällen bestätigt

Urteil vom 25.11.2021

AG Nürnberg: Nachbearbeitungen von Invisalign-Schienen sind nicht mit den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 abgegolten

AG Celle: Analoge Berechnung der subgingivalen Belagsentfernung im Rahmen einer PZR ist nicht zu beanstanden

VG Münster: GOZ-Nr. 2197 ist neben GOZ-Nr. 6100 anwendbar

Urteil vom 17.02.2016

VG Münster: Lingualtechnik ist zur Heilung nicht erforderlich

Aufklärungspflicht über Osteomyelitis/Nervenschädigung nach Osteotomie

VG Ansbach: Adhäsive Befestigung von Brackets kann neben der GOZ-Nr. 6100 gesondert in Rechnung gestellt werden

Urteil vom 06.08.2019

Landgericht Köln bestätigt medizinische Notwendigkeit von Keramikimplantaten aus Zirkonoxid

LG Düsseldorf: Eine Honorarvereinbarung kann auch nach Beginn einer Behandlung geschlossen werden

Urteil vom 26.04.2018

VG Saarland: Entfernung von Bögen entspricht nicht der Ä2702

Urteil vom 05.04.2016

LG Düsseldorf: Beweislast der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung bzw. einzelner Behandlungsmaßnahmen

Urteil vom 26.04.2018

LG Düsseldorf: Wann ist die vereinbarte Vergütung überhöht?

Urteil vom 08.03.2022

VG Stuttgart: Mehrfacher Ansatz der 6090 GOZ möglich

AG Oldenburg: Subgingivale Konkremententfernung korrekt berechnet – dennoch keine Zahlungspflicht wegen unzureichender Aufklärung

AG Heidenheim a. d. Brenz: GOZ-Nr. 2390 nicht neben anderen endodontischen Leistungen

Urteil vom 13.07.2018

Kostendeckelung der zahntechnischen Leistungen einer Aligner-Behandlung aufgrund einer Sachkostenliste?

Urteil AG Köln: Keine Einschränkung auf bestimmte Behandlungsmethoden

OLG Köln: Anwendbarkeit der GOÄ bei Kapitalgesellschaften

Urteil vom 16.08.2023

Kostendeckelung der zahntechnischen Leistungen einer Aligner-Behandlung aufgrund einer Sachkostenliste?

Urteil AG Köln: Keine Einschränkung auf bestimmte Behandlungsmethoden

VG Münster: GOZ-Nr. 2030 auch für das Separieren von Zähnen im Rahmen der KFO-Behandlung

Urteil vom 22.02.2017

LG Köln: Fünf Implantate zur Versorgung der rechten Kieferhälfte des Oberkiefers medizinisch notwendig

Urteil vom 05.03.2014

BVerwG: Keine analoge Anwendung der GOZ-Nrn. 6100 und 6140 für die Eingliederung eines Lingualretainers

Urteil vom 26.02.2021

BVerwG: Keine gesonderten Gebühren für die Eingliederung eines Lingualretainers

Urteile vom 26.02.2021

BVerwG: Keine gesonderten Gebühren für die Eingliederung eines Lingualretainers

Urteil vom 26.02.2021

Auflärungspflicht über alternative Anästhesieformen? Wiederholung der Aufklärung?

AG Charlottenburg bestätigt GOZ-Ziffer 2120 analog für eine Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik

OLG Frankfurt: Zeitpunkt der Werkabnahme einer Zahnprothese durch den Zahnarzt

Urteil vom 17.02.2005

LG Augsburg: BCS®-Implantate im konkreten Fall medizinisch nicht notwendig

Urteil vom 06.03.2024

AG Köln: PKV hat Anspruch auf Rückzahlung der erstatteten Beträge für GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nrn. 2060 ff.

Urteil vom 26.11.2018

AG Erlangen: Bogenwechsel ist mit der GOZ-Nr. 2290 analog zu berechnen

Urteil vom 05.10.2020

BGH bestätigt: Ein kalkulatorischer Gewinnanteil für Leistungen eines Praxislabors ist rechtlich zulässig

Urteil vom 13.07.2023

OLG Dresden: Keine Aufklärungspflichten des Zahnarztes über die Möglichkeit der Weisheitszahnentfernung in kieferchirurgischer Praxis

Beschluss vom 28.01.2021

AG Ludwigsburg: Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen nach GOÄ-Nr. 2702 oder GOZ-Nr. 2290

Urteil vom 19.07.2017

OLG Hamm: Zahnärztlicher Behandlungsfehler aufgrund einer nicht behandelten CMD vor prothetischer Versorgung

Urteil vom 04.07.2014

Hinweise auf "multikausale Erkrankungen", "besondere Technik" sind keine ausreichenden Begründungen

Angemessenheit wegen mangelhafter Begründung verneint

Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste

BGH: Versicherer muss auch teure Behandlungen erstatten

Urteil vom 12.03.2003

OVG Sachsen: Adhäsive Befestigung ist mit der GOZ-Nr. 6100 abgegolten

Urteilen vom 24.08.2018 und 05.07.2019

Kostendeckelung der zahntechnischen Leistungen einer Aligner-Behandlung aufgrund einer Sachkostenliste?

Urteil AG Köln: Keine Einschränkung auf bestimmte Behandlungsmethoden

OLG Köln: Versicherer muss aufgrund des Tarifs gesondert vereinbarte Honorarsätze erstatten

Urteil vom 14.01.2020

AG Düsseldorf: Gebührenrechtlich ist die GOZ-Nr. 2390 nicht neben anderen endodontischen Leistungen abrechenbar

VG Stuttgart: Analoge Berechnung der subgingivalen Belagsentfernung im Rahmen einer PZR ist als vertretbar anzusehen

AG Saarbrücken: Entfernung von Bögen mit GOZ-Nrn. 6030, 6080 abgegolten

Urteil vom 15.07.2014

LG München: Zahntechniker muss Chance zur Beseitigung von Mängeln haben

Urteil vom 24.05.2005

Urteile vom BGH und BVerfG zur Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung

Bundesverfassungsgericht erleichtert Honorarvereinbarungen nach GOZ

OLG Frankfurt: Ärzte-GmbH oder MVZ-GmbH sind nicht Adressaten der GOÄ

Urteil vom 21.09.2023

VG Köln: GOZ-Nr. 2290 oder GOÄ-Nr. 2702 anlog für Entfernung von KFO-Bögen

Urteil vom 07.07.2017

Urteile bestätigen die Schienentherapie als medizinisch indiziert

Urteile bestätigen die Schienentherapie als medizinisch indiziert

AG Wedding: Separate Berechnungsfähigkeit des Retainers (GOÄ-Nr. 2698), Desinfektion, Übertragungstray und Konstruktionsplan bestätigt

Urteil vom 31.07.2018

AG Wedding: Separate Berechnungsfähigkeit des Retainers (GOÄ-Nr. 2698), Desinfektion, Übertragungstray und Konstruktionsplan bestätigt

Urteil vom 31.07.2018

AG Wedding: Separate Berechnungsfähigkeit des Retainers (GOÄ-Nr. 2698), Desinfektion, Übertragungstray und Konstruktionsplan bestätigt

Urteil vom 31.07.2018

AG Ravensburg bestätigt Ansatz der GOÄ-Nr. 2702 für die Entfernung eines Bogens

Urteil vom 19.01.2017

Die Haftung des Zahnarztes nach Nervschädigung durch Leitungsanästhesie

Gute Aufklärung umfasst typische Nebenwirkungen, auch wenn sie selten sind

LG Bonn: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nrn. 2060 ff. bestätigt

Urteil vom 23.10.2018

Aufklärungspflicht über Osteomyelitis/Nervenschädigung nach Osteotomie

Dr. Gerd Mayerhöfer: Die PKV und der § 9 der GOZ

Der leidige Streit um BEB und BEL im Spiegel der Gerichtsentscheidungen

AG Königstein im Taunus: Neben der GOZ-Nr. 6100 ist für die Befestigung eines Brackets die GOZ-Nr. 2197 berechenbar

Positives Urteil vom 30.07.2015

Honorarvereinbarung mittels Formular

Individualität durch Eintragen individueller Steigerungssätze und „persönlicher Absprache“

AG Pankow/Weißensee bestätigt den Ansatz der GOZ-Nr. 2290 für das Ausligieren von Bögen

VG Stuttgart: GOÄ-Nr. 2702 setzt einen Kieferbruch voraus

Urteil vom 02.09.2013

OVG NRW: Keine analoge Berechnung der GOZ- Nr. 4070 und 4075 für die Entfernung subgingivaler Beläge

SG Mainz: Die Gewährleistung des Zahnarztes greift auch dann, wenn ein Dentallabor eigenständig Veränderungen an einer Prothese vornimmt.

LG München: Gebührenordnung gilt auch für Unternehmen – Rabatte sind in der GOÄ nicht vorgesehen

Urteil vom 19.12.2019

AG Wittlich: Adhäsive Befestigung ist nicht Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen nach den GOZ-Nrn. 2060 ff.

Urteil vom 20.12.2017

AG Dortmund bestätigt GOZ 2390 neben GOZ 2360

Urteile bestätigen die Schienentherapie als medizinisch indiziert

AG Ludwigsburg: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

Urteil vom 19.07.2017

AG Bad Kreuznach: Berechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100 aufgrund des Zielleistungsprinzips nicht ausgeschlossen

Positives Urteil vom 25.02.2016

AG Düsseldorf: Gebührenvereinbarungen sind nicht nur für den „Einzelfall“ zulässig

Urteil vom 12.10.2017

VGH Baden - Württemberg kippt Entscheidung des VG Stuttgart zur gesonderten Abrechnung der Trepanation nach GOZ 2390

VG Stuttgart: Ansatz der GOÄ 2702 zur Entfernung von Bögen korrekt

Urteil vom 24.04.2014

VG Chemnitz: Neben der GOZ-Nr. 6100 können auch Leistungen nach GOZ-Nr. 2197 abgerechnet werden

Urteil vom 01.03.2017

Kooperationsvertrag zwischen Zahnarzt und Dentallabor

Urteil des BGH - Bindungsklausel bei gleichzeitiger Gewinnbeteiligung ist nichtig

AG Gießen: GOZ-Nr. 2197 ist neben der GOZ-Nr. 6100 anwendbar

Positives Urteil vom 08.02.2016

AG Siegburg: Berechnung der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nrn. 2060 ff. auch mehrfach je Zahn möglich

Urteil vom 24.07.2017

Eine Vergütungsvereinbarung über den 27-fachen Gebührensatz kann zulässig sein

AG Stuttgart: Abrechnung der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 2080 - Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOZ

Urteil vom 28.06.2016

AG Bayreuth: Entfernung eines Bogens ist von der GOZ-Nr. 6080 umfasst

Urteil vom 27.02.2014

LG Bayreuth: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der GOZ-Nr. 2197 berechnet

Urteil vom 28.01.2015

AG Düsseldorf zur Wirksamkeitsvoraussetzung einer Gebührenvereinbarung

Urteil vom 21.01.2016

AG Laufen: Für die adhäsive Befestigung von Brackets kann die GOZ-Nr. 2197 GOZ berechnet werden

Positives Urteil vom 14.08.2015

AG Düsseldorf prüft Honorarvereinbarung mit hohen Steigerungssätzen

Die Gebührenvereinbarung war ohne Angabe von Begründungen wirksam

VG Köln: GOZ-Nr. 2290 oder GOÄ-Nr. 2702 anlog für Entfernung von KFO-Bögen

Urteil vom 07.07.2017

LG Hamburg bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

Urteil vom 30.06.2016

AG Düsseldorf bejaht Abrechnung der GOZ-Nr. 2197 neben Kompositfüllungen

Urteile vom 21.01.2016 und 01.07.2016

AG Köln: GOZ-Nr. 2197 ist nicht Bestandteil der Leistung nach GOZ-Nr. 6100

Positives Urteil vom 13.10.2015

AG Pankow/Weißensee bestätigt den Ansatz der GOZ-Nr. 2290 für das Ausligieren von Bögen

Urteil vom 10.01.2014

AG München: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechnungsfähig; Vergütungsanspruch besteht aber nur, wenn im Vorfeld vereinbart

Urteil vom 21.10.2016

AG Arnsberg: Berechnung der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 nicht mehr umstritten

VG Stuttgart stellt sich ausdrücklich gegen die Auffassung des AG Bonn: GOZ-Nr. 2197 ist nicht neben GOZ-Nr. 2080 abrechenbar

OVG Rheinland-Pfalz: Beihilfefähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben den GOZ-Nrn. 6100, 6120

Urteil vom 29.06.2016

VG Regensburg: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähig

Urteil des AG Celle zur Berechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 2197 im Zusammenhang mit Einlagefüllungen und Kompositrestaurationen in Adhäsivtechnik

BayVGH: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähig

Urteil vom 06.06.2016

AG Bonn: GOZ 2197 kann neben der GOZ 2120 gesondert abgerechnet werden

VG Arnsberg zur Beihilfefähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100

Runderlass des Finanzministeriums NRW gilt nicht für Städte und Gemeinden

AG Nürnberg: Adhäsive Befestigung des Klebebrackets nicht gesondert berechnungsfähig

VG Münster: GOZ-Nr. 2197 ist neben GOZ-Nr. 6100 anwendbar

Urteil vom 17.02.2016

AG Saarbrücken bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

GOÄ-Nr. 2702 für die Entfernung von Bögen abgelehnt

AG Königstein im Taunus: Neben der GOZ-Nr. 6100 ist für die Befestigung eines Brackets die GOZ-Nr. 2197 berechenbar

Positives Urteil vom 30.07.2015

AG Bad Kreuznach: Berechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100 aufgrund des Zielleistungsprinzips nicht ausgeschlossen

Positives Urteil vom 25.02.2016

LG Hildesheim bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

AG Gießen: GOZ-Nr. 2197 ist neben der GOZ-Nr. 6100 anwendbar

Positives Urteil vom 08.02.2016

AG Bayreuth bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

AG Recklinghausen bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

AG Laufen: Für die adhäsive Befestigung von Brackets kann die GOZ-Nr. 2197 GOZ berechnet werden

Positives Urteil vom 14.08.2015

AG Pankow/Weißensee bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

AG Köln: GOZ-Nr. 2197 ist nicht Bestandteil der Leistung nach GOZ-Nr. 6100

Positives Urteil vom 13.10.2015

AG Arnsberg: Berechnung der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 nicht mehr umstritten

VG Regensburg: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähig

VG Arnsberg zur Beihilfefähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100

Runderlass des Finanzministeriums NRW gilt nicht für Städte und Gemeinden

AG Nürnberg: Adhäsive Befestigung des Klebebrackets nicht gesondert berechnungsfähig

LG Saarbrücken bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

Urteil vom 13.09.2016

AG Bayreuth bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

LG Hildesheim bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

Urteil vom 24.07.2014

AG Recklinghausen bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

Amtsgericht Pankow/Weißensee bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar

Stellungnahmen Kammern / KZV

188 Artikel

BZÄK: Handreichung zur gebührenrechtlichen Umsetzung bei privat Krankenversicherten

Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer, Stand: September 2023

Nicht im Leistungsverzeichnis der GOZ

Schiene als Medikamententräger zur Parodontalprophylaxe o.Ä.

Nicht im Leistungsverzeichnis der GOZ

BZÄK: Die nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung

Positionspapier, Stand: Februar 2024

Nicht im Leistungsverzeichnis der GOZ

Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Positionspapier zur neuen EU-Quecksilberverordnung der Bundeszahnärztekammer

Stand: Mai 2017

Positionspapier des GOZ-Ausschusses der BZÄK zur virtuellen Implantatplanung

Positionspapier zur neuen EU-Quecksilberverordnung der Bundeszahnärztekammer

Stand: Mai 2017

Material- und Laborkosten neben den GOZ-Nrn. 2270, 5120 und 5140

Fotografien im Allgemeinen

GOZ 2180 oder nach den Geb.-Nrn. 2050 bis 2120 GOZ?

Beschaffungskosten für Implantate Abrechnung - Eigenbeleg

Positionspapier zur neuen EU-Quecksilberverordnung der Bundeszahnärztekammer

Stand: Mai 2017

GOZ 2180 oder nach den Geb.-Nrn. 2050 bis 2120 GOZ?

GOZ 2180 oder nach den Geb.-Nrn. 2050 bis 2120 GOZ?

Stellungnahme des GOZ-Aussschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen

Stellungnahme des GOZ-Aussschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen

GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Stand 01.09.2023

GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Stand: 01.09.2023

GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Stand: 01.09.2023

Aligner als Geschäftsmodell - rechtliche und berufspolitische Wertung

Kommentierung/Abrechnungsparameter

Stellungnahme BZÄK: Selbständige Leistung

Stand Februar 2025

Leitfaden der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Kommentierung der LZK Baden-Württemberg

Zahnarztinformation der LZK BW

Entfernung frakturierter Wurzelkanalinstrumente - Abrechnung

Geb.‐Nr. 0050 GOZ ‐ für die Abformung des Gegenkiefers?

Stellungnahme der ZÄK Berlin

Fragen und Antworten zum neuen GOZ Rechnungsformular (Anlage 2 der GOZ)

Stand: März 2014

Stellungnahme des GOZ-Aussschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen

Stand: 08/2012

Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach-BVerwG)

Stand: August 2021

Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach BVerwG)

Stand: August 2021

Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach BVerwG)

Stand: August 2021

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 25.04.2014

GOZ-Beratungsforum: Bundeszahnärztekammer, PKV-Verband und Beihilfestellen von Bund und Ländern haben die ersten fünf Beschlüsse gefasst

Stellungnahme der Zahnärztekammer Baden-Württemberg

Ausschuss Gebührenrecht der BZÄK: Adhäsive Befestigung eines Klebebrackets - Gebührenrechtliche Berücksichtigung einer besonderen Ausführung nach § 4 Abs. 2 GOZ

Stand: Dezember 2023

Nordrheinischer Kommentar (NoKo) zur GOZ 2012

Stand November 2017

Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach BVerwG)

Stand: August 2021

Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern: Hinweise zur GOZ-Nr. 2420

Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach-BVerwG)

Stand: August 2021

GOZ-Kommentar der Zahnärztekammer Nordrhein

Stand November 2017

GOZ-Kommentar der Zahnärztekammer Nordrhein

Stand November 2017

GOZ-Kommentar der Zahnärztekammer Nordrhein

Stand November 2017

Zahnmedizin und Zahntechnik - Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis

Broschüre der BZÄK und KZBV

Kommentierung/Abrechnungsparameter der BZÄK

Digitale Abformung des Mundinnenraums per Intraoralscan

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer, Januar 2020

Wann liegt eine Nebeneinanderberechnung nicht vor?

BZÄK, Stand 27.01.2017

Stellungnahme der BZÄK: Eingliederung eines festsitzenden Retainers - Berücksichtigung einer besonderen Ausführung nach § 4 Abs. 2 GOZ

Stand: Dezember 2023

Stellungnahme der BZÄK: Eingliederung eines festsitzenden Retainers - Berücksichtigung einer besonderen Ausführung nach § 4 Abs. 2 GOZ

Stand: Dezember 2023

Bruxismus und die mögliche Folge craniomandibuläre Dysfunktion (CMD)

Fachliche Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer / März 2014

BZÄK: Zystenoperationen und deren Berechnung, auch i.V.m Extraktionen, Osteotomien und Wurzelspitzenresektionen

Stand: Oktober 2013

BZÄK: Zystenoperationen und deren Berechnung, auch i.V.m Extraktionen, Osteotomien und Wurzelspitzenresektionen

Stand: Oktober 2013

Material- und Laborkosten neben den GOZ-Nrn. 2270, 5120 und 5140

Die Bedeutung der Nummer 2197 für die Liquidation kieferorthopädischer Maßnahmen

BZÄK: Reichweite der Gebührenordnung für Zahnärzte

Stand: September 2024

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 30 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Mehrschichtiger Kompositaufbau in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung

Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer, April 2022

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 8 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Stellungnahme der Landeszahnärztekammer Thüringen zur Erstattung der PZR

Checkliste der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Positionspapier der BZÄK: Der Steigerungssatz

Stand 20. Juni 2014

Berechnung von Bohrschablonen: GOZ 9003

Empfehlung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Berechnung von Navigationsschablonen: GOZ 9005

Empfehlung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer zu den Geb.-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ

Eine fachliche und gebührenrechtliche Analyse

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer zu den Geb.-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ

Eine fachliche und gebührenrechtliche Analyse

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 16 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer zu den Geb.-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ

Eine fachliche und gebührenrechtliche Analyse

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer zu den Geb.-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ

Eine fachliche und gebührenrechtliche Analyse

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

BZÄK: Bemessung und Vereinbarung der Vergütungen für analoge Leistungen

Stand: August 2024

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

Adhäsive Befestigung einer Versiegelung

Beschluss Nr. 2 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen

BZÄK: Trepanation eines Zahnes, als selbstständige Leistung

Stand: September 2023

Kommentare der Bundeszahnärztekammer und Zahnärztekammer Nordrhein

Privatvereinbarung mit einem GKV-Patienten

Berechnung der GOZ-Nr. 0030?

Korrekte Liquidation von Zuschlägen zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen

Prothetische Behandlung nicht abgeschlossen

Prothetische Behandlung nicht abgeschlossen

Zur Berechnung von Teleskop-/ Konuskronen

Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen zur GOZ 5040

Nicht im Leistungsverzeichnis der GOZ

Positionspapier der BZÄK zu Mengenbegrenzungen in der GOZ

Berechnung bei medizinisch notwendiger Überschreitung

Positionspapier der BZÄK zu Mengenbegrenzungen in der GOZ

Berechnung bei medizinisch notwendiger Überschreitung

Kritische Betrachtung der Minderungspflicht niedergelassener Zahnärzte in § 7 GOZ

Positionspapier der Zahnärztekammer Niedersachsen, Stand 2022

Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nr. 3290 neben den GOZ-Nrn. 3300 und 3310

Kommentar zu BEMA und GOZ von Liebold/Raff/Wissing

Vereinbarungen gemäß § 2 Abs. 1 GOZ innerhalb des Gebührenrahmens

Stand Februar 2025

Wie berechnet man das Rezementieren eines alio loco gefertigten Provisoriums im Notdienst oder in Vertretung?

Stellungnahme Zahnärztekammer Nordrhein

Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach BVerwG)

Stand: Dezember 2023

Welches Provisorium ist wann das Richtige?

GOZ-Referat der Zahnärztekammer Berlin

Welches Provisorium ist wann das Richtige?

GOZ-Referat der Zahnärztekammer Berlin

BZÄK: GOÄ-Kommentar für die Zahnarztpraxis

Stand: September 2017

BZÄK: § 9 GOZ im Praxislabor – Gewinnanteile

Stand März 2023

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 2 und Nr. 4 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Die Kompensation von Zahnhartsubstanzdefekten vor der Überkronung eines Zahnes

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

Abgrenzung der Geb.-Nrn. 2050-2120 von der Geb.-Nr. 2180 GOZ, ggf. zzgl. der Geb.-Nr. 2197 GOZ

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

Abgrenzung der Geb.-Nrn. 2050-2120 von der Geb.-Nr. 2180 GOZ, ggf. zzgl. der Geb.-Nr. 2197 GOZ

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

GOZ-Nr. 6090 versus GOZ-Nr. 6060 - 6080

GOZ-Ausschuss der LZK BW

Abgrenzung der Geb.-Nrn. 2050-2120 von der Geb.-Nr. 2180 GOZ, ggf. zzgl. der Geb.-Nr. 2197 GOZ

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

Abgrenzung der Geb.-Nrn. 2050-2120 von der Geb.-Nr. 2180 GOZ, ggf. zzgl. der Geb.-Nr. 2197 GOZ

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

Kommentar der Bundes­zahnärztekammer

Stand: 22.01.2021

Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stand 09.09.2020

LZK Baden-Württemberg: Die individuelle Abformung nach GOZ-Nr. 5170

Ein Dauerbrenner lodert wieder auf

Der Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer für Zahnmedizinische Fachangestellte

Der zulässige Einsatzrahmen gemäß Zahnheilkundegesetz

Die Bedeutung der Nummer 2197 für die Liquidation kieferorthopädischer Maßnahmen

Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Stand: 07.08.2020

Stellungnahme der Zahnärztekammer Baden-Württemberg (Stand: 03/2012)

Knochenmanagement

Tabellarische Aufstellung knochenchirurgischer Leistungen/Leistungskombinationen

BZÄK: Die Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer, Stand: September 2023

BZÄK: Gebührenrechtliche Definition des Begriffes „Einmalige Verwendbarkeit“

Stellungnahme Juni 2017

Socket Preservation nach Entfernung eines Implantats

Knochenmanagement

Tabellarische Aufstellung knochenchirurgischer Leistungen/Leistungskombinationen

Knochenmanagement

Tabellarische Aufstellung knochenchirurgischer Leistungen/Leistungskombinationen

Empfehlung des GOZ-Ausschusses der Landeszahnärztekammer Sachsen

GOZ-Ausschuss der LZK BW - Kieferorthopädische Kernpositionen

GOZ-Ausschuss der LZK BW - Kieferorthopädische Kernpositionen

GOZ-Ausschuss der LZK BW - Kieferorthopädische Kernpositionen

„Berechnungsfähigkeit der 2197 GOZ ist wissenschaftlich untermauert“

Experten-Hearing mit Prof. Dr. Roland Frankenberger

LZK BW - Zulässigkeit von Ratenzahlungsvereinbarungen zwischen Patient und Zahnarzt

Beschlüsse des GOZ-Ausschusses der LZK BW zur Heil- und Kostenplänen nach GOZ-Pos. 0030/0040

Stand 04.07.2012

BZÄK: Die Geb.-Nrn. 3290, 3300, 3310 GOZ - Nebeneinanderberechnung

Stand: September 2023

BZÄK: Die Geb.-Nrn. 3290, 3300, 3310 GOZ - Nebeneinanderberechnung

Stand: September 2023

Stellungnahme zu Anästhesien nach GOZ 0080, 0090, 0100

Überprüfung der finanziellen Auswirkungen der GOZ 2012

Vereinbarung einer abweichenden Gebührenhöhe bei Zuschlagsleistungen von GOZ und GOÄ

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

Positionspapier zur neuen EU-Quecksilberverordnung der Bundeszahnärztekammer

Stand: Mai 2017

Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Stand 01.09.2023

Neuregelungen GOZ 2012

Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Nachkontrolle, Nachbehandlung, gibt es da einen Unterschied?

LZK BW, Stand 2016

Patienteninformation der Zahnärztekammer Hamburg zur GOZ 1040

Wundkontrolle vor Nachbehandlung oder chirurgischer Wundrevision - Gesonderte Berechnung?

Stellungnahme der ZÄK Berlin

Kommentar der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)

Stand: Mai 2012

Positionspapier der BZÄK "Zugriff auf die GOÄ"

Regelungen für Zahnärzte und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen

Pauschalen nach Paragraf 2 Absatz 3 GOZ - Neues Rechnungsformular hat Auswirkungen auf die Berechnung von Verlangensleistungen

Ausführungen der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Die Bundeszahnärztekammer positioniert sich zum Thema "Analogpositionen"

Katalog analog zu berechnender Leistungen - Stand: September 2022

Die Beurteilung der zahnmedizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung

Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen

Die Anwendung eines Lasers und die korrekte Abrechnung

Stellungnahme der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

GOZ-Kommentar der Zahnärztekammer Nordrhein

Stand November 2017

GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Stand 02.03.2015

Die Vereinbarung einer abweichenden Gebührenhöhe bei Zuschlagsleistungen von GOZ und GOÄ

Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen, Stand 2014

BZÄK: Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ - Rechtliche und gebührenrechtliche Aspekte

Stand: September 2023

Stellungnahme der BZÄK: Eingliederung eines festsitzenden Retainers

Stand: Dezember 2023

Die Kompensation von Zahnhartsubstanzdefekten vor der Überkronung eines Zahnes

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer, Oktober 2015

GOZ-Nr. 5070 neben Coverdentureprothesen für Prothesenspannen oder -sättel

Die Begründung des BMG beschränkt den Gebührenrahmen nicht!

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer zu den Geb.-Nrn. 0030/0040 GOZ

Stand 20.06.2014

Mehrfachberechnung der Geb.-Nr. 0100 GOZ

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

Abrechnungsempfehlung aus dem GOZ-Referat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Abrechnungsempfehlung aus dem GOZ-Referat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Abrechnungsempfehlung aus dem GOZ-Referat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Abrechnungsempfehlung aus dem GOZ-Referat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Abrechnungsempfehlung aus dem GOZ-Referat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche und gebührenrechtliche Analyse des Gutachtens durch den Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer

GOZ 2390: Abrechnungseinschränkung durch Zusatz "als selbstständige Leistung"?

Stellungnahme der Zahnärztekammer Berlin

Gebührenrechtliche Wertung der ZÄK Nordrhein

Stand: 02.02.2022

Zahnärztekammer Nordrhein: Berechnungsmöglichkeiten für Retainer

GOZ-Position 4110 vs. GOÄ-Position 2442

Auffassung der Zahnärztekammer Nordrhein

BZÄK: Ersatz von Auslagen zahntechnische Leistungen des Praxislabors

Rechtsgrundlagen und Preisbildung

Stellungnahme der Landeszahnärztekammer Thüringen zu Erstattungsschwierigkeiten über dem 2,3fachen Gebührensatz

Position der Bundeszahnärztekammer

Stand 20. Juni 2014

Empfehlungen der Zahnärztekammer Nordrhein zum Knochenmanagement

Zahnärztekammer Nordrhein trägt einige Abrechnungsempfehlungen der BZÄK nicht mit

Kommentar der Bundeszahnärztekammer

GOZ-Nr. 2130 für vorhandene Füllungen und Restaurationen

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer zu den Geb.-Nrn. 0030/0040 GOZ

Stand 20.06.2014

Kommentar der Bundeszahnärztekammer

ZKN - Rechnungslegung analoger Leistungen

Beschluss der LZK BW zu Speicheltests

Anspruchsgrundlagen für die Erstattung zahntechnischer Leistungen

Eine Übersicht der Zahnärztekammer Niedersachsen

Nebeneinanderberechnung empfehlenswert?

Stellungnahme der LZK BW

Kommentar der BZÄK

Nur für kleine Knochendefekte ohne Volumenvermehrung

Die Vereinbarung einer abweichenden Gebührenhöhe bei Zuschlagsleistungen von GOZ und GOÄ

Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen, Stand 2014

Beschlüsse des GOZ-Ausschusses der LZK BW zur Heil- und Kostenplänen nach GOZ-Pos. 0030/0040

Beschlüsse des GOZ-Ausschusses der LZK BW zur Heil- und Kostenplänen nach GOZ-Pos. 0030/0040

Aufbaufüllungen bei Brückenankerkronen

BZÄK und ZÄK Berlin

Patienteninformation bei Nichterstattung einer PZR - LZK BW

Ablehnung der Erstattung als Prophylaxemaßnahme nicht rechtskonform

Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen / Stand März 2012

ZÄK Berlin: Berechnungsmöglichkeiten für Retainer

Kommentar der BZÄK und ZÄK Nordrhein zur Leistungsbeschreibung

Kommentar der BZÄK und ZÄK Nordrhein zur Leistungsbeschreibung

Kommentar der BZÄK und ZÄK Nordrhein zur Leistungsbeschreibung

Stand: 14.11.2019

Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung

Stand 14.11.2019

Stellungnahme zu Anästhesien nach GOZ 0080, 0090, 0100

Stellungnahme der ZKN zu Anästhesien nach GOZ-Nrn. 0080, 0090, 0100

Feststellung der Gleichwertigkeit nach Art, Kosten- und Zeitaufwand

Kurzkommentar der Bundeszahnärztekammer

Checkliste der LZK BW

BZÄK: Die Geb.-Nrn. 3290, 3300, 3310 GOZ - Nebeneinanderberechnung

Stand: September 2023

Zahnärztekammer Nordrhein: Berechnungsmöglichkeiten für Retainer

Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach BVerwG)

Stand: August 2021

Stellungnahmen Fachverbände

48 Artikel

Amalgam – eine aktuelle Bestandsaufnahme

DGZ-Fachinformation, Stand Juni 2017

Amalgam – eine aktuelle Bestandsaufnahme

DGZ-Fachinformation, Stand Juni 2017

Amalgam – eine aktuelle Bestandsaufnahme

DGZ-Fachinformation, Stand Juni 2017

Amalgam – eine aktuelle Bestandsaufnahme

DGZ-Fachinformation, Stand Juni 2017

DGZMK zur Indikation für Langzeitprovisorien

S3-Leitlinie „Die Behandlung periimplantärer Infektionen an Zahnimplantaten“ neu gefasst

Aktualisierung/Stand: 02.12.2022

S3-Leitlinie: Häusliches mechanisches Biofilmmanagement in der Prävention und Therapie der Gingivitis

Stand: Dezember 2020

S3-Leitlinie „Subgingivale Instrumentierung“

Stand: Oktober 2019

S3-Leitlinie: „Ersatz fehlender Zähne mit Verbundbrücken”

Stand: Juli 2019

S3-Leitlinie: Vollkeramische Kronen und Brücken

Stand: März 2021

S3-Leitlinie: Vollkeramische Kronen und Brücken

Stand März 2021

Neue S2k-Leitlinie „Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen – grundlegende Empfehlungen“ veröffentlicht

DGI und DGZMK: S3-Leitlinie „Keramikimplantate“

Stand: 02.12.2022

S3-Leitlinie: Bruxismus – neue Empfehlungen zur Diagnostik und Behandlung

Stand: Mai 2019

Konsenspapier European Consensus Conference (EuCC) in Köln 2006

Sofortversorgung und Sofortbelastung auf Implantaten

Entfernung eines Instrumentenfragments aus dem Wurzelkanal

Wissenschaftliche Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie

S3-Leitlinie: Direkte Kompositrestaurationen an bleibenden Zähnen im Front- und Seitenzahnbereich

Stand Januar 2024

Update der S3-Leitlinie „Ideale Behandlungszeitpunkte kieferorthopädischer Anomalien“

Stand: Dezember 2021

Aktualisierung der S2k-Leitlinie "Operative Entfernung von Weisheitszähnen"

Stand August 2019

Stellungnahme der DGKFO zur Behandlung mit Alignern

Stand Januar 2010

Stellungnahme der DGKFO zur Behandlung mit Alignern

Stand Januar 2010

Informationen und Musterformulare für Kieferorthopädische Behandlungen

KZBV, BDK, DGKFO und DGZMK: „Transparenz für Patienten verbessert“

Aktualisierung der Leitlinie/Stand 23.01.2013

S3-Leitlinie „Fissuren- und Grübchenversiegelung“

Stand: Januar 2017

DGZ-Gutachten zur Adhäsivtechnik

Differenzierung zwische Adhäsivtechnik und adhäsiver Befestigung

S2k-Leitlinie „Okklusionsschienen zur Behandlung craniomandibulärer Dysfunktionen und zur präprothetischen Therapie“

Stand: Februar 2024

S2k-Leitlinie: Diagnostik und Therapieoptionen von Aphthen und aphthoiden Läsionen der Mund- und Rachenschleimhaut

Stand: April 2023

Temporäre Befestigung von festsitzendem Zahnersatz

Wissenschaftliche Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde (DGZPW)

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO)

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO)

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO)

Aktualisierte S2k-Leitlinie „Operative Entfernung von Weisheitszähnen“

Stand: 16.08.2019

S2k-Leitlinie „Instrumentelle zahnärztliche Funktionsanalyse“

Stand: Dezember 2015

S2k-Leitlinie: Implantatverorgung im fortgeschrittenen Alter

Stand: 01.09.2024

Stellungnahme der DGKFO zur Behandlung mit Alignern

Stand Januar 2010

Neubeschreibung der Indikationsklassen für die Regelfallversorgung in der Implantologie

Stand 07.10.2014

Anwendung des Gesichtsbogens beim funktions- gesunden Patienten im Rahmen restaurativer Maßnahmen

S3-Leitlinie: Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III

Stand: Dezember 2020

Fachliche und gebührenrechtliche Analyse des Gutachtens durch den Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer

Die klinische Anwendung von zweiteiligen Zirkonoxid-Implantaten

Stellungnahme der European Society for Ceramic Implantology (ESCI, 2021)

S3-Leitlinie „Einsatz von Platelet-Rich-Fibrin (PRF) in der dentalen Implantologie“

Stand: Dezember 2022

Wissenschaftliche Stellungnahme - Vollkeramische Implantatabutments und –kronen

S3-Leitlinie: Materialunverträglichkeiten bei dentalen, enossalen Implantaten

Stand: Dezember 2022

S2k-Leitlinie: Implantologische Indikationen für die Anwendung von Knochenersatzmaterialien

Stand: Juli 2020

S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva (inkl. Bisphosphonate)“

Stand: 07.11.2016

Update der S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei Diabetes mellitus“

Stand: Dezember 2022

S3-Leitlinie: Indikationen zur implantologischen 3D-Röntgendiagnostik und navigationsgestützten Implantologie

Stand: Januar 2021

S3-Leitlinie „Implantatprothetische Versorgung des zahnlosen Oberkiefers"

Stand: November 2020