Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 20 und Nr. 42 des Beratungsforums
Stand 01.09.2023
Unter dieser Leistungsnummer werden – unabhängig von der Art der Herstellung – alle Arten von therapeutischen Aufbissbehelfen, z. B. Relaxierungsschienen oder Aufbissplatten o. Ä. ohne adjustierte Oberfläche berechnet.
Sie dienen u. a. der Veränderung der Bisslage, der...
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Juradent-ID: 4367