GOZ 2012: 7000

Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
270 1,0 15.19 €
2,3 34.93 €
3,5 53.15 €

Thema: Eingliederung eines Aufbissbehelfes ohne adjustierte Oberfläche

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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 20 und Nr. 42 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Unter dieser Leistungsnummer werden – unabhängig von der Art der Herstellung – alle Arten von therapeutischen Aufbissbehelfen, z. B. Relaxierungsschienen oder Aufbissplatten o. Ä. ohne adjustierte Oberfläche berechnet.
Sie dienen u. a. der Veränderung der Bisslage, der...

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