GOZ 2012: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.

Thema: Zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ

8 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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BZÄK: § 9 GOZ im Praxislabor – Gewinnanteile

Stand März 2023

§ 1 Abs. 3 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)

Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der ...

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