GOZ 2012: 2130

Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration in separater Sitzung, auch Nachpolieren einer vorhandenen Restauration

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
104 1,0 5.85 €
2,3 13.45 €
3,5 20.47 €

Thema: Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration

4 Artikel

Textbaustein

zurück
Drucken

Mustertext zur Leistungsablehnung einer Zahnzusatzversicherung

Finieren/Polieren ist Leistungsbestandteil der Füllungsleistung

Ihre Zahnzusatzversicherung verweigert die Erstattung der privat berechneten GOZ-Nr. 2130 mit der Begründung, dass die Politur einer Füllung/plastischen Restauration Leistungsbestandteil der Gebührennummern 13a – g BEMA bzw. der Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120 GOZ ist.

Diese Aussage ...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden
Drucken