AG Köln: Herstellung der Schablone kann analog berechnet werden
Urteil vom 24.11.2015
Das Amtsgericht (AG) Köln hat mit Urteil vom 24.11.2015 (Az.: 146 C 113/14) bestätigt, dass neben dem „Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation“ nach GOZ-Nr. 9003 die Herstellung der Schablone nach § 6 Abs. 1 analog berechnet werden kann...
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Juradent-ID: 3673