GOZ-Nr. 2290 oder GOÄ-Nr. 2702 für die Ausgliederung einer intra/-extraoralen Verankerung?
Das Ausligieren von Teil- oder Vollbögen sowie von intra-/extraoralen Verankerungen sind Einzelleistungsmaßnahmen, die weder mit den GOZ-Nrn. 6150 bzw. 6140 abgegolten noch durch die Abrechnungsbestimmungen zu den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 ausgeschlossen sind. Diese schließen lediglich die Berech...
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Juradent-ID: 4734