OLG Frankfurt: GOÄ-Regelungen richten sich ausschließlich an Ärzte
Urteil vom 09.11.2023
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt positionierte sich mit Urteil vom 09.11.2023 (Az.: 6 U 82/23) zur Anwendbarkeit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf GmbHs. Es entschied, Adressaten der GOÄ seien ausschließlich Ärzte als Vertragspartner der Patienten aus dem Behandlung...
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