Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Stand 30.10.2018
Diese Nummer umfasst die intraorale Entnahme von Knochen, Knochenteilen oder Knochenblöcken und schließt die Aufbereitung des Knochenmaterials durch z. B. Dekortikation, Zerkleinerung, Zermahlung oder Zuschneidung ein. Die einfache Wundversorgung der Entnahmestelle und die ...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 02.11.2018, zuletzt aktualisiert am 02.11.2018
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