Mustertext: GOZ-Nr. 4080 mit Maßnahmen nach den GOZ-Nrn. 4070/4075 abgegolten
Vorliegend behautet Ihre private Krankenversicherung, dass die GOZ-Nr. 4080 für eine Gingivektomie bzw. Gingivoplastik mit den paraodontalchirurgischen Maßnahmen nach den GOZ-Nrn. 4070/4075 abgegolten ist und aufgrund des Zielleistungsprinzips nicht zusätzlich berechnet werden kann.
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Juradent-ID: 4321