AG Ravensburg bestätigt Ansatz der GOÄ-Nr. 2702 für die Entfernung eines Bogens
Urteil vom 19.01.2017
Mit Urteil vom 19.01.2017 gelangte das Amtsgericht (AG) Ravensburg (Az.: 5 C 887/16) zu der Überzeugung, dass die Entfernung eines ungeteilten KFO-Bogens nicht von den Leistungsbeschreibungen der Geb.-Nrn. 6140 und 6150 GOZ erfasst werde. Die gesonderte Berech...
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Juradent-ID: 3748