OLG Köln: Teilläsion des Nervus mandibularis im Rahmen der Leitungsanästhesie ist kein Indiz für Behandlungsfehler
Beschluss vom 10.11.2016
Kommt es im Rahmen der Leitungsanästhesie zu einer Teilläsion des Nervus mandibularis, so stellt dies für sich genommen kein Indiz für einen Fehler bei der Vornahme der Leitungsanästhesie dar, weil Nervenverletzungen der hier in Rede stehenden Art mit einer Leitungsanästhesie auch bei einem in...
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