Die Beurteilung der zahnmedizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung
Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen
§ 1 Abs. 2 Satz 1 GOZ
Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind.
§ 1 Abs. 2 Satz 1 MB/KK 2009
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