GOZ 2012: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.

Thema: Schriftenreihe "Beruf + Recht"

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Stellungnahmen Kammern / KZV

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Zahnmedizin und Zahntechnik - Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis

Broschüre der BZÄK und KZBV

Für die Beschaffung der Zahntechnik stehen dem Zahnarzt eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung. Zunächst kann der Zahnarzt die erforderlichen zahntechnischen Arbeiten selbst ausführen.

Um Ressourcen besser zu nutzen oder um das Leistungsspektrum zu verbreitern, kommt auch Herste...

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