AG Burgwedel: Kein Anspruch auf Honorar, wenn Patient der Datenweitergabe an Inkassostelle nicht zugestimmt hat
Urteil vom 23.02.2018
Dass die Abtretung von (zahn-)ärztlichen Honorarforderungen an eine gewerbliche Verrechnungsstelle/Rechenzentrum der schriftlichen Einwilligung des Patienten bedarf, weil die unbefugte Weitergabe der Abrechnungsunterlagen gegen die ärztliche Schweigepflicht verstößt, ist bereits seit der Entsc...
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Juradent-ID: 3893