Steht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang mit den gebührenrechtlichen Vorgaben der GOZ?
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seiner Entscheidung vom 05.03.2021 (Az.: 5 C 11.19) die Auffassung vertreten, dass für die adhäsive Befestigung von Brackets nach der GOZ-Nr. 6100 die GOZ-Nr. 2197 nicht berechnungsfähig ist. „Ihre selbstständige Berechnungsfähigkeit ist nach § ...
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Juradent-ID: 4729