VG Chemnitz: Neben der GOZ-Nr. 6100 können auch Leistungen nach GOZ-Nr. 2197 abgerechnet werden
Urteil vom 01.03.2017
Das Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz hat mit Urteil vom 01.03.2017 (Az.: 3 K 2206/14) entschieden, dass der von der Mehrheit der Zivilgerichte vertretenen Auffassung, wonach bei Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsionstechnik neben Aufwendungen für Leistungen nach N...
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