AG Laufen: Für die adhäsive Befestigung von Brackets kann die GOZ-Nr. 2197 GOZ berechnet werden
Positives Urteil vom 14.08.2015
Das Amtsgericht (AG) Laufen bestätigtmit Urteil vom 14.08.2015 (Az.: 2 C 220/15), dass für die adhäsive Befestigung von Brackets die GOZ-Nr. 2197 GOZ angesetzt werden kann.
In seinen Entscheidungsgründen führt das Gericht aus, es sei unschädlich, dass die Ziff. 2197...
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Juradent-ID: 3521