Nebeneinanderberechnung empfehlenswert?
Stellungnahme der LZK BW
Die Frage, ob bei derselben Wunde (im selben Operationsgebiet) einerseits eine Wundkontrolle nach der GOZ-Nr. 3290 und sitzungsgleich nach erfolgter Kontrolle eine Nachbehandlung oder Wundrevision nach den GOZ-Nummern 3300 oder 3310 berechnet werden kann, ist nicht unumstritten.
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Juradent-ID: 3867