GOZ 2012: 2440

Füllung eines Wurzelkanals

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
258 1,0 14.51 €
2,3 33.37 €
3,5 50.79 €

Thema: Füllung eines Wurzelkanals

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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 4, Nr. 6, Nr. 7, Nr. 11 und Nr. 43 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Die Leistung beinhaltet das Füllen des Wurzelkanals mittels entsprechender plastischer und/oder konfektionierter Wurzelfüllmaterialien (z. B. Sealer, Guttaperchaspitzen). Die retrograde Wurzelfüllung wird ebenfalls unter dieser Gebührennummer berechnet.

Die Behandlung von Perforatio...

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