GOZ-Nr. 5070 neben Coverdentureprothesen für Prothesenspannen oder -sättel
Unstrittig kann die GOZ-Nr. 5070 für Prothesenspannen oder -sättel in Verbindung mit der GOZ-Nr. 5200/5210 berechnet werden.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vertritt die Auffassung, dass wenn Verbindungselemente (in der Regel Teleskopkronen), die Kauebene unterbrechen, Prothesenspa...
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Juradent-ID: 3958