GOZ 2012: 5070

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
400 1,0 22.5 €
2,3 51.74 €
3,5 78.74 €

Thema: Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege

2 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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GOZ-Nr. 5070 neben Coverdentureprothesen für Prothesenspannen oder -sättel

Unstrittig kann die GOZ-Nr. 5070 für Prothesenspannen oder -sättel in Verbindung mit der GOZ-Nr. 5200/5210 berechnet werden.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vertritt die Auffassung, dass wenn Verbindungselemente (in der Regel Teleskopkronen), die Kauebene unterbrechen, Prothesenspa...

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