Honorarrückforderung der DKV von bereits erstatteten Rechnungsbeträgen für die GOZ-Nr. 2197
ZÄK- Nordrhein: Rückforderungen der DKV sind Rechtsmissbrauch
Nicht selten kommt es vor, dass Zahnärzte sich mit Honorarrückforderungen konfrontiert sehen, die von Versicherungen geltend gemacht werden, die sich die Forderungen der Patienten haben abtreten lassen.
In diesen Fällen erstatten PKV-Unternehmen ihren Versicherungsnehmern das von diese...
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Juradent-ID: 3384