GOZ 2012: 5060

Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so sind drei Viertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.

Thema: Teilleistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis benannt sind

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Stellungnahmen Kammern / KZV

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Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

Zu ausgewählten Einzelproblemen erarbeitet der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer in unregelmäßiger Abfolge Positionspapiere zu diversen Auslegungsfragen zur Gebührenordnung für Zahnärzte. Es handelt sich dabei um grundlegende Feststellungen, die in ihrer Herlei...

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