Mustertext - GOZ 2030 im Zusammenhang mit der Eingliederung eines Klebebrackets
Ihre Versicherung weigert sich, die GOZ-Nr. 2030 im Zusammenhang mit den kieferorthopädischen Leistungen nach GOZ 6100 zu erstatten. Die Berechnungsfähigkeit der GOZ- Nr. 2030 sei beim kieferorthopädischen Separieren nicht gegeben, da hier weder präpariert noch gefüllt würde, bzw. die abgerech...
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Juradent-ID: 2577