AG Düsseldorf: Gebührenrechtlich ist die GOZ-Nr. 2390 nicht neben anderen endodontischen Leistungen abrechenbar
Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf folgt mit Urteil vom 01.07.2016 (Az.: 25 C 2953/14) der "amtlichen Begründung" des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und stellt fest, dass die Berechenbarkeit der Trepanation nach GOZ-Nr. 2390 zwar aus zahnmedizinisch-fachlicher Sicht...
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