GOZ 2012: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.

Thema: Vertragsbeziehung zwischen Zahnarzt und Zahntechniker

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SG Mainz: Die Gewährleistung des Zahnarztes greift auch dann, wenn ein Dentallabor eigenständig Veränderungen an einer Prothese vornimmt.

Der Zahntechniker ist weder befugt noch berechtigt, Zahnheilkunde selbst auszuüben. Der Zahntechniker darf aus diesem Grund z.B. keine Abformungen, keine Einproben von Teilprothesen oder provisorischen Eingliederungen vornehmen, auch wenn diese in der Zahnarztpraxis und im Beisein des Zahnarzt...

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