Zur Berechnung von Teleskop-/ Konuskronen
Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen zur GOZ 5040
Die Zahnärztekammer Niedersachsen vertritt in Bezug auf die Berechnung von Teleskop-/ Konuskronen folgende Ansicht (Stand: 08/2012):
Die Leistungsbestandteile der Geb.-Nr. 5040 GOZ gleichen zunächst denjenigen der Geb.-Nrn. 2200-2220 GOZ, allerdings beschreibt die Geb.-...
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Juradent-ID: 2721