Musterschreiben zum Argument: Die GOZ-Nr. 6090 kann nur insgesamt einmal pro Kiefer abgerechnet werden
Ihre private Krankenversicherung macht Einschränkungen bezüglich der GOZ-Nr. 6090 geltend und teilt Ihnen mit, diese könne insgesamt nur einmal pro Kiefer abgerechnet werden.
Diese Einschätzung lässt sich dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 6090 nicht entnehmen. Bei d...
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Juradent-ID: 3536