AG Köln: GOZ-Nr. 2197 ist nicht Bestandteil der Leistung nach GOZ-Nr. 6100
Positives Urteil vom 13.10.2015
Mit Datum vom 13.10.2015 stellt das Amtsgericht (AG) Köln (Az.: 146 C 177/14) klar, dass die GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100 abgerechnet werden darf und nicht gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 GOZ ausgeschlossen ist.
Nach dieser Vorschrift müssten grundsätzlich zwei Vorauss...
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Juradent-ID: 3520