GOZ-Nr. 2197 ist weder in den GOZ-Nrn. 2060 ff. enthalten noch ein bereits notwendiger Bestandteil der Leistung
Wir beziehen uns auf die Stellungnahme Ihrer Versicherung, die im Rahmen der Kostenerstattung feststellt, dass die Leistung nach GOZ-Nr. 2197 (Adhäsive Befestigung) nicht neben den Gebührenziffern 2060, 2080, 2100 und 2120 GOZ (Kompositrestauration) berechnungsfähig ist.
Es ist rich...
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Juradent-ID: 3303