Material- und Laborkosten neben den GOZ-Nrn. 2270, 5120 und 5140
Die unter den Geb. Nrn. 2270, 5129 und 5140 GOZ genannte provisorischen Versorgung ist auch als „Sofortprovisorium“ bekannt und wird in der Regel mithilfe einer zuvor durchgeführten Abformung oder einer vorbereiteten Tiefziehfolie (Formteil) hergestellt.
Da schon in den Leistungsbes...
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Juradent-ID: 1648