GOZ 2012: 5120

Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
240 1,0 13.5 €
2,3 31.05 €
3,5 47.24 €

Thema: Provisorische Brücke im direkten Verfahren

2 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Material- und Laborkosten neben den GOZ-Nrn. 2270, 5120 und 5140

Die unter den Geb. Nrn. 2270, 5129 und 5140 GOZ genannte provisorischen Versorgung ist auch als „Sofortprovisorium“ bekannt und wird in der Regel mithilfe einer zuvor durchgeführten Abformung oder einer vorbereiteten Tiefziehfolie (Formteil) hergestellt.

Da schon in den Leistungsbes...

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