AG Erlangen: Bogenwechsel ist mit der GOZ-Nr. 2290 analog zu berechnen
Urteil vom 05.10.2020
Im Rahmen eines Rechtsstreits hat sich das Amtsgericht (AG) Erlangen unter anderem mit dem Wechsel eines Bogens befasst und mit Urteil vom 05.10.2020 (Az.: 5 C 1350/18) festgestellt, dass der vorgenommene Bogenwechsel ordnungsgemäß über die GOZ-Nr. 2290 analog als selbstständi...
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