AG Köln: Begrenzende Klausel auf „Höchstsätze der Gebührenordnungen“ ist intransparent
Das Amtsgericht (AG) Köln hat mit Urteil vom 28.03.2012 (Az.: 118 C 330/11) eine Klausel in dem betroffenen Versicherungstarif als unwirksam gewertet, da darin nur die Rede von „Höchstsätzen“ war, ohne eine weitere Konkretisierung.
Der dem Urteil zugrundeliegende Ta...
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