GOZ 2012: § 1 Anwendungsbereich

(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Zahnärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.
(2) Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.

Thema: Medizinische Notwendigkeit

10 Artikel

Allgemeine Informationen

zurück
Drucken

PKV-Streitfrage mit Konfliktpotential: Medizinische Notwendigkeit der Behandlung

Urteile des BGH

Dreh- und Angelpunkt vieler Streitigkeiten zwischen Patienten und der privaten Krankenversicherung ist häufig die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung. Die medizinische Notwendigkeit ist nicht konkret definiert, so dass es immer einer Klärung im Einzelfall bedarf. Das öffnet einen gewis...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden
Drucken