LG Stuttgart: Urteil zur Berechnung der GOZ-Nr. 6100 neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080
Urteil vom 15.02.2023
Dass die Eingliederung festsitzender Therapiegeräte nicht mit den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 abgegolten ist, bestätigt das Landgericht (LG) Stuttgart im Urteil vom 15.03.2023 (Az.: 4 S 153/22), das in zweiter Instanz den Einwand der Versicherung zurückweist, die GOZ-Nrn. 6030 bis ...
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