AG Stuttgart: Abrechnung der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 2080 - Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOZ
Urteil vom 28.06.2016
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Stuttgart vom 28.06.2016 (Az.: 9 C 1059/16) wird mit der Abrechnung der GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 2080 gegen § 4 Abs. 2 GOZ verstoßen, wonach für eine Leistung, die Bestandteil einer anderen Leistung nach dem Gebührenverzeichn...
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Juradent-ID: 3607