OLG Dresden: Keine Aufklärungspflichten des Zahnarztes über die Möglichkeit der Weisheitszahnentfernung in kieferchirurgischer Praxis
Beschluss vom 28.01.2021
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat mit Beschluss vom 28.01.2021 (Az.: 4 U 1775/20) klargestellt, dass die Weisheitszahnextraktion durch Osteotomie zum Behandlungsstandard einer zahnärztlichen Praxis gehört und schon aus diesem Grund keine Aufklärungspflicht, dass der Eing...
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Juradent-ID: 4313