Kommentar der Bundeszahnärztekammer
Stand 01.09.2023
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Zahnärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. 1
(2) Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen ber...
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Juradent-ID: 4607