Material- und Laborkosten in Zusammenhang mit FAL / FTL
In der GOZ 2012 wurden die Leistungsbeschreibungen der FAL / FTL-Ziffern auf zahnärztlichen Tätigkeiten reduziert. Insoweit sind die tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnischen Leistungen (§ 9 GOZ) zusätzlich berechnungsfähig.
Hinweise in der GOZ:
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