GOZ 2012: 3030

Entfernung eines Zahnes oder eines enossalen Implantats durch Osteotomie

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
350 1,0 19.68 €
2,3 45.27 €
3,5 68.9 €

Thema: Entfernung eines Zahnes oder eines enossalen Implantats durch Osteotomie

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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 17 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Die Entfernung von Zähnen unabhängig von der Wurzelanzahl durch Osteotomie einschließlich der primären Wundversorgung ist nach der Nummer 3030 zu berechnen.

Wird hierbei eine einmalverwendbare Explantationsfräse eingesetzt, ist diese ges...

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