Aufforderung einer Krankenversicherung: „Bitte begleichen Sie die Rechnung erst nach unserer Bewertung oder Erstattung.“ Ist das zulässig?
Fragwürdiger Rechnungstipp einer PKV
Der Zahnarztvertrag ist grundsätzlich ein Dienstvertrag. Die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs richtet sich dabei nach § 614 BGB. Nach S. 1 tritt die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs nach Leistung der Dienste ein.
Zu dieser Thematik hat der Bundesgerichtshof (BGH)
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 2100