AG Ludwigsburg: Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen nach GOÄ-Nr. 2702 oder GOZ-Nr. 2290
Nachdem bereits das VG Stuttgart (Az.: 12 K 3839/12 vom 24.04.2014) und das AG Ravensburg (Az.: 5 C 887/16 vom 19.01.2017) entschieden haben, dass die Entfernung eines Bogens/Teilbogens nicht Leistungsbestandteil der GOZ-Nrn. 6150/6140 ist, bestätigt nunmehr auch das Amtsgericht (AG) L...
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Juradent-ID: 3794