Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 17 des Beratungsforums
Stand 01.09.2023
Die Entfernung einwurzeliger Zähne einschließlich der primären Wundversorgung ist nach der Nummer 3000 zu berechnen. Zwischen Milchzähnen und bleibenden Zähnen wird nicht unterschieden. Auch die Entfernung enossaler Implantate mittels Extraktion wird nach dieser Nummer berechnet.
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Juradent-ID: 4679