Kommentierung der LZK Baden-Württemberg
§ 5 – Bemessung der Gebühren für Leistungen des Leistungsverzeichnisses (Quelle: GOZ INFORM, Stand 12/2011):
Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ hat der Zahnarzt die Gebühren „nach billigem Ermessen“ zu bestimmen. Dabei hat er Schwierigkeiten, Zeitaufwand un...
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Juradent-ID: 2605