GOZ 2012: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.

Thema: Vertragsbeziehung zwischen Zahnarzt und Zahntechniker

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Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zahntechnischen Leistungen

Zwischen Zahnarzt und gewerblichen Laboren ist die Rechtsbeziehung durch die Regelungen des Werkvertrags (§§ 631 ff. BGB) bestimmt. Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den das Labor zur Herstellung der versprochenen zahntechnischen Leistung und der Zahnarzt als Auftraggeber zu...

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