Abrechnungseinschränkung auf den Bereich "Kieferorthopädie" ist fachlich nicht gerechtfertigt
Von Ihrem Kostenerstatter wird argumentiert, bei der GOZ-Nr. 6190 „Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen“ handele es sich um eine Ziffer aus dem „Teil G - Kieferorthopädische Leistungen“ der GOZ, die demzufol...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 3294