Vereinbarungen gemäß § 2 Abs. 1 GOZ innerhalb des Gebührenrahmens
Stand Februar 2025
§ 2 Abs. 1 Satz 1 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Durch Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden.
§ 5 Abs. 1 Satz 1 GOZ
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