Kommentare der Bundeszahnärztekammer und LZK Baden-Württemberg
Die Leistung nach GOZ-Nr. 6090 umfasst vorwiegend die kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenengebiss. Die Maßnahmen im Sinne der Nummer 6090 umfassen alle Leistungen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich nach abgeschlossenem Kiefer- und Schädelwachstum unabhängig von de...
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Juradent-ID: 4158