Berechnungsfähigkeit der Ausgliederung eines Teil- oder ungeteilten Bogens
Der Leistungstext der GOZ-Nr. 6140 umfasst lediglich den Aufwand für die „Eingliederung“ eines kieferorthopädischen Teilbogens/ungeteilten Bogens. Im Gegensatz zur Entfernung von orthodontischen Elementen (Klebebrackets und Bänder), die nach den GOZ-Nrn. 6110 und 6130 berechnet werden, ex...
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Juradent-ID: 3666