Wundkontrolle vor Nachbehandlung oder chirurgischer Wundrevision - Gesonderte Berechnung?
Stellungnahme der ZÄK Berlin
Die früher vertretene Auffassung, dass neben den Leistungen nach den Geb.‐Nrn. 3300 und 3310 die Kontrolle nach Nr. 3290 GOZ nicht für dasselbe OP‐Gebiet berechnet werden könne, weil die Kontrolle Bestandteil der beiden anderen Nachsorgeleistungen wäre, hält einer eingehenden gebührenrechtlich...
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Juradent-ID: 3868