AG Düsseldorf bejaht Abrechnung der GOZ-Nr. 2197 neben Kompositfüllungen
Urteile vom 21.01.2016 und 01.07.2016
Mit Urteil vom 21.01.2016 (Az.: 27 C 3179/14) hat das Amtsgericht (AG) Düsseldorf entschieden, dass die GOZ-Nr. 2197 als Zuschlagsleistung anzusehen und als solche neben der GOZ-Nr. 2100 im Sinne einer Mehraufwandsvergütung zusätzlich abrechenbar ist.
Das Gericht st...
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